Düsseldorf. Viele Mitarbeiter der Landesregierung verdienen sich durch Zweitjobs ein Zubrot: nahezu jeder fünfte Ministerien-Angestellte, besonders Beamte im mittleren und höheren Dienst. Das volle Ausmaß der Nebentätigkeiten ist laut Innenminister Ralf Jäger (SPD) noch nicht bekannt.

Fast jeder fünfte Bedienstete der NRW-Landesregierung hat mindestens einen bezahlten Nebenjob. In den vergangenen drei Jahren sind 834 Mitarbeiter in Ministerien einem Zweitjob nachgegangen – bei insgesamt 4201 Beschäftigten in Ministerien. Dabei haben sich nach Angaben von Innenminister Ralf Jäger (SPD) vor allem Beamte im mittleren und höheren Dienst als Dozenten, Ausbilder und Lehrbeauftragte ein Zubrot verdient.

In der Antwort auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Ralf Witzel teilte Jäger mit, dass 334 Personen einer anzeigenpflichtigen und 500 Mitarbeiter einer genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit nachgegangen sind. Bei insgesamt 2307 zeitweise ausgeübten Nebentätigkeiten ergibt sich, dass ein Großteil der betroffenen Mitarbeiter gleich mehrere Nebenjobs außerhalb seines Hauptberufes ausgeübt hat. Dabei müssen Verdienste überhaupt erst oberhalb einer Meldegrenze von 1200 Euro bekanntgegeben werden.

"Das Ausmaß von Nebentätigkeiten ist bislang unbekannt"

Besonders aktiv im Nebenjob sind Bedienstete im Finanz-, Innen- und Justizministerium. Dabei fällt der hohe Anteil von Beamten (71%) im höheren Dienst (66,8%) ab 50 Jahren Lebensalter (46%) auf. Witzel kritisierte, dass das „große Ausmaß von Nebentätigkeiten in Ministerien bislang unbekannt“ gewesen sei.

Jäger hatte eingeräumt, dass sein Ministerium erst auf die FDP-Anfrage hin eine Statistik über Nebenjobs erstellt habe. Der Minister betonte aber, dass die Regelungen in NRW sicherstellten, dass Interessenskonflikte vermieden würden. Nach Jägers Angaben wurden von Mitte 2010 bis Juni 2013 nur sechs Anträge abgelehnt. Die Rücknahme einer früheren Genehmigung gab es in keinem Fall.

Witzel sieht Nebentätigkeiten von Beamten nicht grundsätzlich negativ. So könnten Fachvorträge oder Dozenten-Tätigkeiten Bediensteten auch neue Kenntnisse vermitteln. Es müsse aber garantiert werden, dass dienstliche Belange nicht negativ betroffen seien. Dass Minister Jäger keinen Überblick über den durchschnittlichen Stundenumfang sowie die Vergütungshöhe vorlegen konnte, hielt Witzel für einen Mangel.