Den Haag. Das UN-Tribunal hat entschieden, dass die Anklage gegen den mutmaßlichen Kriegsverbrecher Radovan Karadzic wegen Völkermordes in Bosnien bestehen bleibt. In erster Instanz waren Anklagepunkte wegen Beweismangels gestrichen worden. Karadzic muss sich unter anderem wegen Völkermordes im ehemaligen Gefängnis Omarska verantworten.
Das UN-Kriegsverbrechertribunal für das frühere Jugoslawien hat den Teil-Freispruch von Serbenführer Radovan Karadzic wegen Völkermordes in Bosnien aufgehoben. Die Berufungsrichter erklärten am Donnerstag in Den Haag, dass sich der ehemalige Serbenführer doch für Völkermord an mehreren Orten wie dem damaligen Gefangenenlager Omarska 1992 während des Bosnienkrieges verantworten müsse.
In erster Instanz waren diese Anklagepunkte im vergangenen Jahr aus Mangel an Beweisen gestrichen worden. Nur die Anklage wegen Völkermordes in der damaligen UN-Schutzzone Srebrenica 1995 blieb bestehen. Karadzic war 2008 nach 13 Jahren auf der Flucht in Belgrad festgenommen worden. (dpa)