Tunis. Ein Gericht in Tunesien hat eine deutsche Frauenrechtlerin wegen eines Oben-Ohne-Protests zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Zwei Aktivistinnen aus Frankreich erhielten die gleiche Haftstrafe, wie die Anwälte am Mittwoch in Tunis mitteilten. Die Richter hätten die Protestaktion der drei Frauen als unsittliches Verhalten bewertet.
Eine deutsche Studentin ist wegen eines Oben-Ohne-Protests in der tunesischen Hauptstadt Tunis zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Das zuständige Gericht bewertete das Zeigen der nackten Brüste am Mittwoch als unsittliches Verhalten und damit als Straftat. Die Aktivistin der Frauenrechtsgruppe Femen bleibt damit vorerst im Gefängnis. Sie war am 29. Mai direkt nach der Aktion in Untersuchungshaft gekommen.
Gemeinsam mit der jungen Philosophiestudentin aus Hamburg sprach das Gericht auch zwei Französinnen schuldig. Die drei Frauen hatten vor dem Justizpalast ihre Oberkörper entblößt und laut schreiend gegen die Inhaftierung einer tunesischen Aktivistin demonstriert. Diese soll einen Femen-Schriftzug auf eine Friedhofsmauer gesprüht haben.
Französische Regierung bestürzt über Urteil
Die französische Regierung zeigte sich bestürzt über das Urteil. "Wir bedauern die Härte der Strafe", teilte das Außenministerium in Paris am Abend mit. Man habe auf Nachsicht gehofft.
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Femen-Sprecherin Inna Schewtschenko bezeichnete das Urteil als das härteste, das jemals gegen Aktivistinnen der Gruppe verhängt worden sei. Gleichzeitig kündigte sie weitere Proteste an. "Wenn sie denken, dass sie feministische Aktivitäten (...) mit der Inhaftierung von Frauen stoppen können, irren sie sich", kommentierte die Sprecherin mit Blick auf die tunesischen Behörden. "Die Motivation für neue Oben-Ohne-Proteste in Tunesien ist jetzt noch größer."
Aktivistin: Kein Protest gegen Wertevorstellungen, sondern gegen Politik
Vor Gericht hatte die deutsche Femen-Aktivistin ausgesagt, die Aktion habe sich nicht gegen die tunesischen Wertvorstellungen gerichtet, sie sei vielmehr eine Form des politischen Protests gewesen. Anwälte aus konservativen Kreisen in Tunesien machten dagegen geltend, dass Nacktauftritte auch in Deutschland als exhibitionistische Handlungen mit Gefängnisstrafen von bis zu einem Jahr verfolgt werden könnten. Die Verteidigung der Frauen kündigte einen Einspruch gegen das Urteil an.
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Während des Prozesses waren die drei angeklagten Frauen - wie vor tunesischen Richtern üblich - in helle bodenlange Gewänder gehüllt. Das Verfahren war vergangenen Mittwoch eröffnet, aber sofort vertagt worden. Während seines Berlin-Besuchs in der vergangenen Woche hatte der tunesische Ministerpräsident Ali Larayedh ein rechtsstaatliches Verfahren zugesagt. Die Höchststrafe hätte sechs Monate Haft betragen.