Düsseldorf. . Der Rheinische und der Westfälische Schützenbund starten eine Volksinitiative gegen das Rauchverbot in NRW. Es mache den Festzelten den Garaus, sagen sie. Jetzt brauchen die Schützen 66 .000 Unterschriften und eine Mehrheit im Landtag.
Nach den massiven Protesten der Wirte verschärfen auch die Schützenvereine in NRW ihren Widerstand gegen das scharfe Nichtraucherschutzgesetz. Mit einer Volksinitiative wollen die Schützenvereine erreichen, dass in Festzelten wieder geraucht werden darf.
Mit der Sammlung von 66.000 Unterschriften soll der Landtag gezwungen werden, erneut über die am 1. Mai in Kraft getretene Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes zu beraten. Der Rheinische und der Westfälische Schützenbund fordern, dass die bisherige Ausnahmeregelung für Traditionsveranstaltungen weiter gilt, weil sonst vielen Schützenfesten das Aus drohe.
Schützenfeste würden sich nicht mehr rechnen
Durch das Rauchverbot könnten demnächst so viele Bürger zu Hause bleiben, dass sich die Durchführung eines Schützenfestes nicht mehr rechne. Auch Festzeltverleiher, die nicht mehr genügend Einnahmen machten, stiegen dann aus. Außerdem fürchten ehrenamtliche Vereinspräsidenten, bei Verstößen von Gästen gegen das Rauchverbot persönlich mit Bußgeldern bestraft zu werden.
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Mit der Streichung der Ausnahmeregelungen auch für Festzelte will die rot-grüne Landesregierung für Rechtssicherheit und einen verbesserten Schutz der Nichtraucher sorgen. Die Gesetzesänderung entspricht nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums auch Forderungen der kommunalen Ordnungsämter nach eindeutigen Bestimmungen, um die Einhaltung des Gesetzes leichter überprüfen zu können.
Letztes Wort hat der Landtag, nicht das Volk
Trägt sich mindestens jeder 200. wahlberechtigte NRW-Bürger in die Unterschriftenlisten ein, muss der Landtag die Initiatoren der Volksinitiative anhören und über deren Anliegen entscheiden. Bei einer Ablehnung folgt anders als nach einem Volksbegehren aber kein Volksentscheid.
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Der Landesgeschäftsführer der Initiative „Mehr Demokratie“, Alexander Trennheuser, fordert eine Vereinfachung der Sammelvorschriften. So sollten Unterschriftenlisten auch im Internet zum Herunterladen genutzt werden können. „Außerdem sollte eine Volksinitiative nach Ablehnung durch den Landtag zu einem Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens umgewandelt werden können“, verlangte Trennheuser. SPD und Grüne hatten das noch im vergangenen Jahr in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.