Gericht weist auch Zschäpes Befangenheitsantrag zurück
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München. Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München am Freitag auch den Befangenheitsantrag der Verteidiger von Beate Zschäpe gegen den Vorsitzenden Richter zurückgewiesen. Damit sind beide bisher gestellten Befangenheitsanträge der Verteidigung abgelehnt.
Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München einen Befangenheitsantrag gegen drei Richter des Staatsschutzsenats zurückgewiesen. Der im Namen des Angeklagten Ralf Wohlleben gestellte Antrag sei nicht begründet, heißt es in dem Beschluss vom Freitag, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Es lägen keine berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter vor.
Hierüber hatten zuerst der "Tagesspiegel" und die ARD berichtet. Ein weiterer Befangenheitsantrag der Hauptangeklagten Beate Zschäpe gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl ist noch anhängig.
Wohllebens Verteidiger hatten ihr Ablehnungsgesuch unter anderem damit begründet, dass das Gericht keinen dritten Pflichtverteidiger für Wohlleben bestellt hatte. Zudem habe OLG-Präsident Karl Huber schon vor dem Eröffnungsbeschluss der Presse mitgeteilt, dass der Gerichtssaal für den Prozess umgebaut werden solle.
Das - so Wohllebens Anwälte - habe nur dann Sinn, wenn Huber vorab vom Vorsitzenden Richter Götzl informiert worden sei. Das Gericht hält diesen Vorwurf aber nicht für ausreichend belegt. (dpa)
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