Leipzig/Düsseldorf. Die Entscheidung im Spenden-Prozess um Jürgen Möllemann soll in den kommenden Tagen fallen. Dann entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Strafe gegen die FDP. Als ihr NRW-Vorsitzender hatte Möllemann seiner Partei illegale Spenden zugeschustert. Er starb im Jahr 2003.

Zehn Jahre nach dem Tod des früheren nordrhein-westfälischen FDP-Chefs Jürgen Möllemann wird in Kürze die Gerichtsentscheidung zu seiner Spendenaffäre erwartet. Am 24. April steht vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die mündliche Verhandlung an.

Mit einer Entscheidung sei zu rechnen, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa. Auch die NRW-FDP geht davon aus, dass das Urteil bei dem Termin gesprochen wird.

Schwere Krise der FDP folgte der Affäre

Möllemann starb 2003 bei einem Fallschirmsprung. Seinem Landesverband hatte er zwischen 1996 und 2002 rechtswidrig Bar- und Sachspenden zukommen lassen, von denen nur noch der damalige Schatzmeister und spätere Hauptgeschäftsführer wusste.

Die Einnahmen waren zudem nicht wie vorgeschrieben in den Rechenschaftsberichten der Partei aufgeführt. Der Vorgang hatte eine schwere Krise der Liberalen zur Folge.

Der Bundestagspräsident hatte deswegen 2009 eine Millionen-Strafe verhängt. Nach Klagen der FDP hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg 2011 in zweiter Instanz entschieden, dass die Partei knapp 3,5 Millionen Euro Strafe wegen Verstößen gegen das Parteiengesetz zahlen muss.

Das Bundesverwaltungsgericht ist nun die letzte fachgerichtliche Instanz (Aktenzeichen: BVerwG 6 C 5.12). (dpa)