Berlin. Das “Peerblog“ ist nach wenigen Tagen schon wieder Geschichte: Das Blog, mit dem anonyme Unternehmer den SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück unterstützten, wurde am Donnerstag eingestellt. Angeblich kapitulieren die Macher vor einer Serie von Hackerangriffen, doch es gibt andere Erklärungen.

Die anonym finanzierte Unterstützerinitiative für den SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück hat ihre umstrittene Internet-Seite nach wenigen Tagen wieder eingestellt. Als Grund für das Aus von "peerblog.de" nannten die Initiatoren in einer Erklärung vom Donnerstag eine Serie von Hackerangriffen. Zudem verwiesen sie auf die allgemeine Kritik an dem Projekt. "Wir bedauern, dass wir unter diesen Umständen den PeerBlog nicht fortführen können", hieß es.

Die Seite war seit dem Wochenende im Netz und wurde von der Kommunikationsagentur des früheren Magazinjournalisten Karl-Heinz Steinkühler bestückt. Das Internetportal war nach eigener Darstellung unabhängig von der SPD und arbeitete nicht mit der Parteizentrale im Willy-Brandt-Haus zusammen. Die fünfköpfige Redaktion mit Steinkühler an der Spitze hatte sich von Steinbrück aber die Erlaubnis eingeholt, mit seinem Namen arbeiten und für ihn bloggen zu dürfen.

Die Bundestagsverwaltung erhöhte den Druck auf die Macher des "Peerblogs"

Nach einem Bericht des "Spiegel" hatten fünf Unternehmer das Portal mit einer sechsstelligen Summe unterstützt. Die Namen der Spender blieben aber anonym, weshalb das Projekt unter Beschuss aus der Netzgemeinde und der Politik geriet. Die Finanzierung des Blogs sei zu intransparent. Eine Anfrage der Bundestagsverwaltung, die dem Verdacht der verdeckten Parteienfinanzierung nachgehen wollte, erhöhte den Druck.

Die Finanzierungsfrage könnte somit auch ein weiterer Grund für die Einstellung des Portals gewesen sein. So berichtet die "WAZ"-Mediengruppe, dass die Macher von "peerblog.de" die Namen der Unternehmer hätten offenlegen müssen. "Dumm nur, dass die anonymen Strippenzieher im Hintergrund nicht daran dachten, dass in diesem Fall das Abgeordnetengesetz greift", heißt es in dem Rechercheblog der Mediengruppe. Die Angelegenheit sei eindeutig: Jede Sachspende über 5000 Euro müsse dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden. Ab einem Wert von 10.000 Euro müsse die Sachspende öffentlich gemacht werden. (rtr)