Düsseldorf. . In Nordrhein-Westfalen gelten künftig gesetzlich festgelegte Klimaschutzziele. Der Düsseldorfer Landtag verabschiedete am Mittwoch mit den Stimmen von SPD, Grünen und den Piraten als erstes Bundesland ein entsprechendes Klimaschutzgesetz. Es enthält konkrete Minderungsziele für Treibhausgasemissionen.

Als Umweltminister Johannes Remmel gestern vor dem Landtag selig lächelnd eine grün-weiß gezuckerte „CO2-Torte“ anschnitt, wurde auch dem Letzten klar, wessen Leib- und Magenthema soeben das Parlament passiert hatte. Die rot-grüne Koalition beschloss ein Lieblingsprojekt Remmels und der Grünen: das erste deutsche Klimaschutzgesetz.

In NRW muss nun bis 2020 der Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase (CO2) um 25 Prozent gegenüber 1990 gesenkt werden. Bis zum Jahr 2050 ist eine Minderung um 80 Prozent gesetzlich festgeschrieben. Ausgerechnet das Energieland NRW, das 40 Prozent des deutschen Industriestroms verbraucht, will Vorreiter bei der CO2-Einsparung werden.

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„Meilenstein für den Klimaschutz“

„Das Gesetz ist ein Meilenstein für den Klimaschutz“, jubelte Remmel. Auch Wirtschaftsminister Garrelt Duin (SPD) begrüßte den „rechtlichen Rahmen“ für den Klimaschutz und bestritt, dass die NRW-Wirtschaft künftig Planungsunsicherheiten fürchten müsse.

CDU und FDP sehen dagegen keinerlei Umwelteffekt, dafür umso mehr neue Bürokratie. Klimaschutz sei ein globales Problem und könne nicht innerhalb regionaler Grenzen verschärft werden. „Das gefährdet Arbeitsplätze und droht Wertschöpfungsketten zu sprengen“, kritisierte CDU-Wirtschaftspolitiker Hendrik Wüst.

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Maßnahmenkatalog kommt später

SPD-Wirtschaftsexperte Thomas Eiskirch betonte, dass Klimaschutzziele auch künftig gegen andere Interessen abgewogen würden und Unternehmen, die bereits dem EU-Emissionsrecht unterlägen, keine neuen Auflagen zu fürchten hätten.

Was das neue Gesetz konkret für Kommunen, Firmen und Privatleute bedeutet, soll in einem Maßnahmenkatalog bis Ende des Jahres beschlossen werden. 160 Vertreter unterschiedlicher Gesellschaftsbereiche erarbeiten diesen Klimaschutzplan, der alle fünf Jahre erneuert werden muss. Ein Sachverständigenrat wird die Einhaltung überwachen.