Düsseldorf. Die Promotionskommission hat einen Teil ihrer Vorwürfe gegen Bundesbildungsministerin Annette Schavan entschärft. Nach einem Medienbericht erhebt die Kommission nicht mehr den Vorwurf, Schavan haben in ihrer Doktorarbeit absichtlich getäuscht. Trotzdem soll ein Verfahren gegen Schavan eingeleitet werden.
Die Universität Düsseldorf hat nach einem Zeitungsbericht den Plagiatsvorwurf gegen Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) abgeschwächt. Den Vorwurf, Schavan habe in ihrer Doktorarbeit absichtlich getäuscht, erhebe die zuständige Promotionskommission nicht mehr, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Samstag). Allerdings spreche sich die Kommission weiter dafür aus, ein Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels einzuleiten. Denn Schavan habe durchaus in Kauf genommen, mit ihrer Zitierweise gegen gängige Regeln wissenschaftlichen Arbeitens zu verstoßen.
Ein interner Prüfbericht, der im vergangenen Oktober bekanntwurde, hatte Schavan eine "leitende Täuschungsabsicht" bescheinigt. Schavan empfindet das als besonders ehrenrührig - und hat den Vorwurf zurückgewiesen.
Verfahren um Schavans Doktorarbeit soll Dienstag eröffnet werden
Am Dienstag entscheidet der Rat der Philosophischen Fakultät darüber, ob ein Verfahren zur Aberkennung des Doktortitels offiziell eröffnet wird. Schavan wird vorgeworfen, in ihrer Doktorarbeit fremde Textpassagen ohne sauberen Nachweis übernommen zu haben. Schavan hatte die Dissertation vor 33 Jahren veröffentlicht.