München. Asylbewerber sollen demnächst fast so viel Unterstützung bekommen wie Hartz-IV-Empfänger. Das geht aus einem Entwurf der Bundesregierung für ein neues Asylbewerberleistungsgesetz hervor. Zudem sollen Flüchtlinge nach zwei Jahren ein Recht auf Sozialhilfe erhalten.

Erstmals seit fast 20 Jahren sollen die Leistungen für Asylbewerber gesetzlich angehoben werden. Die Flüchtlinge erhalten künftig deutlich mehr Geld, müssen aber bei Missbrauch schneller mit Sanktionen rechnen. Dies geht aus dem Entwurf der Bundesregierung für ein neues Asylbewerberleistungsgesetz hervor, der der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt.

Demnach sollen Flüchtlinge fast so viel Unterstützung erhalten wie Hartz-IV-Empfänger. Allerdings soll die Hilfe möglichst als Sachleistung gewährt werden, etwa in Form von Essenspaketen. Zudem sollen die Asylsuchenden nach zwei Jahren in Deutschland ein Recht auf Sozialhilfe erhalten.

Sätze müssen der Preisentwicklung angepasst werden

Die Änderungen gehen auf ein weitreichendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Juli zurück. Die Karlsruher Richter hatten darin die bisherige Hilfe für Asylbewerber als verfassungswidrig niedrig verworfen und eine sofortige Anhebung der Sätze angeordnet. Ähnlich wie bei der Festlegung der Hartz-IV-Sätze müsse die Höhe der Unterstützung nachvollziehbar ermittelt und der Preisentwicklung angepasst werden, urteilten die Richter.

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Dem Bericht zufolge sollen einem alleinstehenden erwachsenen Asylbewerber künftig 336 Euro (Hartz IV: 374) zustehen und Kindern bis zum sechsten Geburtstag 202 Euro (Hartz IV: 219).

Asylbewerber aus "sicheren Ländern" bekommen aber weniger

Asylantragsteller aus Herkunftsländern, die als sicher gelten, sollen dem Bericht zufolge allerdings eine geringere Unterstützung erhalten. Dies sei nötig, um die Einreise aus "asylfremden, insbesondere aus wirtschaftlichen Motiven" zu bekämpfen, heißt es. (dapd/afp)