Münster. Der NRW-Verfassungsgerichtshof gab einer Klage der ehemaligen Linken-Fraktion statt. Die erste Lesung zum Haushaltsentwurf des Landes fand am 21. Dezember 2011 statt. Das sei zu spät gewesen, so das Gericht. Die Regierung habe ihre Pflicht zur rechtzeitigen Vorlage des Entwurfs verletzt.

Die frühere rot-grüne Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen hat ihren Etatentwuf für 2012 zu spät vorgelegt und damit das parlamentarische Budgetrecht des Landtags verletzt. Mit dieser Begründung gab der NRW-Verfassungsgerichtshof in Münster am Dienstag einer Klage der ehemaligen Linken-Fraktion im NRW-Landtag statt.

Das Gericht verwies darauf, dass laut Landesverfassung der Etatplan vor Beginn des Haushaltsjahres durch das Haushaltsgesetz festgestellt werden muss. Dieses sogenannte Vorherigkeitsgebot sei keine Sollvorschrift, sondern "zwingende Verpflichtung". (Az. VerfGH 12/11)

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Der Linken-Landessprecher Rüdiger Sagel sprach von einer "deutlichen Klatsche für SPD und Grüne".

Erste Lesung erst Ende Dezember

In dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht ging es um den ersten Haushaltsentwurf für 2012, der schließlich im vergangenen März in zweiter Lesung scheiterte und damit das Ende der damaligen Minderheitsregierung von SPD und Grünen einläutete. Die erste Lesung dieses Etatentwurfs fand erst am 21. Dezember 2011 statt. Damit habe die frühere Landesregierung ihre Pflicht zur rechtzeitigen Vorlage des Haushaltsgesetzentwurfs verletzt, befanden die Münsteraner Richter.

Die Neuwahlen nach dem Scheitern des damaligen Etatenwurfs hatten SPD und Grüne im vergangenen Frühjahr klar gewonnen. Rot-Grün regiert seither mit deutlicher Mehrheit in Düsseldorf. Die Linken scheiterten bei der vorgezogenen Landtagswahl an der Fünf-Prozent-Hürde. (afp, dapd)