Berlin. 382 Euro bekommt ein Hartz-IV-Empfänger ab Januar nächsten Jahres - acht Euro mehr im Monat. Das hat der Bundesrat am Freitag gebilligt. Die Anpassung an die Preis- und Lohnentwicklung ist gesetzlich vorgeschrieben. Auch für Bedarfsgemeinschaften, Kinder und Jugendliche steigt der monatliche Satz.
Hartz-IV-Empfänger bekommen ab Januar mehr Geld: Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin die vom Bundeskabinett beschlossene Anhebung des Regelsatzes für allenstehende Langzeitarbeitslose von derzeit 374 Euro auf 382 Euro.
Damit nimmt die Regierung die vorgeschriebene Anpassung an die Preis- und Lohnentwicklung vor. Die letzte Erhöhung zum 1. Januar dieses Jahres hatte zehn Euro betragen.
Auch für Bedarfsgemeinschaften steigt der Hartz-IV-Satz
Der Satz für den Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhöht sich nunmehr um ebenfalls acht Euro auf 345 Euro. Der Betrag für Kinder von sechs bis 14 Jahren steigt um vier Euro auf 255 Euro, der für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren um zwei Euro auf 289 Euro. Linke, Grüne und Sozialverbände hatten die Erhöhung im Vorfeld des Kabinettsbeschluss als nicht ausreichend kritisiert.
Die Regelsätze für das Arbeitslosengeld II, meist Hartz IV genannt, werden jährlich angepasst, und zwar anhand der Preis- und Lohnentwicklung. Die Preisentwicklung geht dabei zu 70 Prozent, die Lohnentwicklung zu 30 Prozent in den Index ein. Zusätzlich wird die ursprünglich festgesetzte Summe pro Jahr um 0,55 Prozent erhöht. (afp/dapd)