Berlin. . Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hat einen Gesetzentwurf zur Großelternzeit vorgelegt. Freistellung vom Arbeitsplatz, Fortzahlung der Rentenbeiträge – aber Geld sollen Oma und Opa fürs Betreuen der Kinder nicht bekommen.
Elternzeit für Oma und Opa: Familienministerin Kristina Schröder will künftig auch Großeltern einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit und Kündigungsschutz verschaffen, wenn sie sich um ihre Enkel kümmern. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde gestern bekannt.
Demnach können sich Großeltern unabhängig davon, ob die Eltern selber zeitgleich Elterngeld beziehen, zur Kinderbetreuung freistellen lassen – und anschließend auf ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Auch die Elternzeit soll überarbeitet werden
Darüber hinaus will die Ministerin auch die Elternzeit-Regelung flexibilisieren: Bisher hat jeder Elternteil Anspruch auf Freistellung zur Betreuung des Kindes bis zum dritten Geburtstag. Zwölf Monate Elternzeit können auch zwischen dem dritten und achten Lebensjahr genommen werden. Diese Frist soll dem Gesetzentwurf zufolge auf 24 Monate verdoppelt und der Übertragungszeitraum bis zum 14. Lebensjahr des Kindes verlängert werden.
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Für die Großelternzeit kommen nach Schätzung des Ministeriums bis zu 300.000 ältere Arbeitnehmer in Frage. Allerdings würden wohl nicht mehr als rund 30.000 tatsächlich Gebrauch davon machen. In dem Entwurf sei ausreichend Vorsorge getroffen, „dass es nicht exzessiv genutzt wird“.
Für die Großeltern soll es kein Geld geben
So soll es, anders als für Eltern, für Großeltern kein Geld geben. Allerdings sollen sich Arbeitnehmer in Großelternzeit darauf verlassen dürfen, dass während ihrer Auszeit die Beiträge zur Rentenversicherung für sie weiter eingezahlt werden.
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen steht dem Entwurf ihrer Kollegin Schröder (beide CDU) aus diesem Grund reserviert gegenüber. Sie macht ihre Zustimmung von der „Ausgestaltung“ des Gesetzes abhängig. Vorbehalte gibt es auch im Wirtschaftsministerium und bei Unternehmern, vor allem gegen die gleichzeitige Inanspruchnahme von Elternzeit und Großelternzeit für dasselbe Kind.
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Enkel betreuen – fast alle freuen sich darauf
Laut Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung sind 24 Prozent der Großeltern, die ihre Enkel mit betreuen, berufstätig. Über 90 Prozent der 40- bis 69-Jährigen bekennen, dass das Großelternsein für sie große Bedeutung hat.