Moskau. Die Anwälte der russischen Punkband Pussy Riot sind gegen die zweijährige Haftstrafe in Berufung gegangen. Nach Ansicht von Prozessbeobachtern könnte damit ein milderes Urteil erstritten werden. Vor gut einer Woche war die Band unter anderem wegen “Rowdytums“ schuldig gesprochen worden.
Im Verfahren gegen die russische Punkband Pussy Riot hat die Verteidigung am Montag Berufung gegen die Urteile eingelegt. "Alle Unterlagen" seien beim zuständigen Gericht in Moskau eingereicht worden, sagte Verteidigerin Wioletta Wolkowa der Nachrichtenagentur AFP. Die Musikerinnen Nadeschda Tolokonnikowa, Maria Alechina und Jekaterina Samuzewitsch waren vor gut einer Woche wegen "Rowdytums" und "Anstiftung zu religiösem Hass" zu jeweils zwei Jahren Lagerhaft verurteilt worden.
Die 22, 24 und 30 Jahre alten Frauen hatten bei einem sogenannten Punkgebet im Februar in einer Moskauer Kathedrale die Muttergottes aufgefordert, den damaligen Regierungschef und heutigen Präsidenten Wladimir Putin zu vertreiben. Nach Ansicht von Beobachtern könnten die Strafen in einem Berufungsverfahren reduziert werden. Die russische Polizei sucht noch nach zwei weiteren Mitgliedern von Pussy Riot. Sie setzten sich nach Angaben der Band jedoch inzwischen ins Ausland ab. (afp)