Berlin. . Die Bundesregierung will die Bedingungen für den Export von Rüstungsgütern dem europäischen Recht angleichen. Bei der strengen Kontrolle soll es aber bleiben. Kritiker haben daran so ihre Zweifel. Deutschland belegt den dritten Platz unter den größten Waffenexporteuren.

Dass sie nichts Böses im Schilde führt, an dieser Feststellung ist der Regierung denn doch gelegen. „Die politischen Grundsätze für den Export von Rüstungsgütern“, sagt Steffen Seibert, ihr Sprecher, „bleiben erhalten, wie sie sind.“ Grund zur Aufregung? Ach was.

Sonderlich aufregend hört es sich zunächst ja auch nicht an, was das Kabinett an diesem Mittwochvormittag beschlossen hat, die Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes. Gleichwohl, es gibt Erklärungsbedarf.

Bereits als vor einem Monat die Vorlage des Wirtschaftsministers bekannt wurde, rührte sich Protest. Auch jetzt noch sagt Rolf Mützenich, außenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, über den vom Kabinett abgesegneten Entwurf: „Das macht mich ein bisschen besorgt.“ Möglicherweise werde man erst in Zukunft sehen, ob die Novelle für den Export deutscher Waffen tatsächlich so folgenlos bleibe wie die Bundesregierung behauptet.

Das Außenwirtschaftsgesetz ist mehr als 50 Jahre alt, seither 13 Mal geändert worden und habe zuletzt, wie es im Wirtschaftsressort heißt, einem „Flickenteppich“ geglichen. Höchste Zeit für eine „gestraffte, modernisierte“ Version. Dass es ihnen gelungen ist, die 50 Paragrafen auf 28 zu kürzen, ist der besondere Stolz der Autoren.

Einheitlicher EU-Standard

Der Knackpunkt ist allerdings auch ein anderer. Was Kritiker aufhorchen lässt, sind die Bestimmungen zum künftigen Umgang mit „Dual-Use“-Produkten, wie sie im Jargon der Experten heißen. Gütern also, die sowohl zu zivilen als auch zu militärischen Zwecken genutzt werden können. Ihr Export soll deutsche Hersteller künftig weniger Aufwand kosten.

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Genehmigungserfordernisse, die nach deutschem Recht vorgeschrieben sind, nicht aber nach dem der europäischen Nachbarn, sollen entfallen. Es gebe ja mittlerweile einen einheitlichen EU-Standard, den der deutsche Gesetzgeber nicht mehr überbieten will. Für die heimischen Hersteller entfällt damit ein Wettbewerbsnachteil.

Allein das Wohl der Industrie im Auge zu haben, ist ein Verdacht, dem diese Regierung ohnehin unterliegt. Bereits, dass im Koalitionsvertrag nicht von einer „restriktiven“, sondern „verantwortungsvollen“ Rüstungsexportpolitik die Rede ist, ist manchem Kritiker aufgestoßen.

Der linke Abrüstungsexperte Jan van Aken bemängelt, dass nach dem neuen Gesetz nur noch Maschinen einer Exportgenehmigung bedürfen, die ausdrücklich zur Herstellung von Waffen gedacht sind. Handel es sich um Maschinen, die nur „nützlich“ bei der Waffenherstellung sind, ist diese Genehmigung nicht mehr notwendig. Das Spektrum der verdächtigen Produkte ist breit. Laser- und Computertechnik, Messgeräte, Bewegungsmelder, Kameras, Raketenantriebe, Dieselmotoren – all das findet sich auf einer einschlägigen Liste der EU.

„Wohl keine großen Veränderungen“

Die Absicht der Regierung, die deutsche der europäischen Rechtslage anzugleichen, leuchte schon ein, meint Jan Grebe, Vorsitzender der Fachgruppe Rüstungsexport der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung: „Ich glaube, dass es nicht zu großen Veränderungen führt.“ Viel problematischer sei, dass auch in der neuen Fassung des Gesetzes die vor zwölf Jahren aufgestellten „Politischen Grundsätze“ nicht verankert seien.

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Auf diese Grundsätze beruft sich die Regierung zwar bei jeder Gelegenheit. Bislang fehlt ihnen allerdings jede Rechtsverbindlichkeit. Dass Deutschland seit Jahren den dritten Platz unter den größten Waffenexporteuren belegt, wenn auch mit erheblichen Abstand zu den USA und Russland, daran haben sie nichts ändern können.

Demnach gelten Waffenexporte in EU- und Nato-Länder oder vergleichbar demokratische Staaten als unbedenklich; das galt 2010 für immerhin 77 Prozent der deutschen Ausfuhr. „Die strenge Exportkontrolle der Rüstungsgüter bleibt unangetastet“, beteuert der Sprecher des Wirtschaftsressorts.