Berlin. . Der ehemalige Spitzenkandidat Matthias Bahner wird aus der Partei ausgeschlossen. Das entschied das Bundesschiedsgericht der Piraten. Bahner hatte seine frühere NPD-Mitgliedschaft der Partei verschwiegen.
Das Bundesschiedsgericht der Piratenpartei hat einem Ausschluss des Ex-NPD-Mitglieds Matthias Bahner aus der Partei zugestimmt. Das Gremium gab am Dienstag der Berufung des Landesvorstands gegen ein anderslautendes Urteil des Landesschiedsgericht statt, wie die Partei auf ihrer Internetseite mitteilte.
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass „wissentlich wahrheitswidrige Angaben bei einer Kandidatenbefragung einen erheblichen Verstoß gegen die Grundsätze der Piratenpartei darstellen“. Sie rechtfertigten im Fall eines schweren Schadens für die Partei einen Ausschluss.
Der Landesvorstand hatte im Dezember 2011 das Parteiausschlussverfahren gegen Bahner eröffnet, der im September zur Landtagswahl noch als Spitzenkandidat angetreten war. Grund war, dass Bahner wenige Wochen nach der Wahl und erst nach entsprechenden Veröffentlichungen eine frühere NPD-Mitgliedschaft als Jugendlicher eingeräumt hatte. Das Landesschiedsgericht lehnte im März einen Parteiausschluss ab. Dagegen legte der Landesvorstand Berufung ein. (dapd)