Berlin. Das Bundesfinanzministerium hat die Prüfungen der Rentenbesteuerung verteidigt. Diese seien mit der vom Grundgesetz vorgegebenen Gleichmäßigkeit der Besteuerung gerechtfertigt. Es könne keine Rabattregelungen für bestimmte Personenenkreise geben, erklärte ein Ministeriumssprecher am Montag.

Die Sozialverbände kritisieren die angekündigten Steuerkontrollen für Rentner. Der Sozialverband Deutschlands (SovD) warf der Bundesregierung vor, die Nachforderungen aus wahltaktischen Gründen erst ab Oktober erheben zu wollen. Verbandspräsident Adolf Bauer sagte der "Bild"-Zeitung: "Die Bundesregierung hat die Rentensteuer offensichtlich aus Angst vor den Wahlen bisher nicht eingetrieben, obwohl das neue Gesetz seit 2005 gilt." Nur deshalb drohten einigen Rentnern nun Nachzahlungen für bis zu fünf Jahre.

Keine Rabatte für bestimmte Personenkreise

Das Finanzministerium verwies hingegen auf den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, bei den Steuern für Gleichheit und Gleichmäßigkeit zu sorgen. Die Verwaltung könne und dürfe daher nicht zwischen ergiebigen und kleinen Steuerfällen unterscheiden, sagte ein Ministeriumssprecher am Montag in Berlin. Er wies Bedenken zurück, Rentner könnten wegen der Kontrollen in finanzielle Bedrängnis geraten. Es gebe Härtefallregelungen. Was es hingegen nicht gebe, seien Rabattregelungen für bestimmte Personenkreise.

Zuvor war gemeldet worden, dass den Finanzämtern ob Oktober Millionen von Rentenbezugsmitteilungen zugestellt würden, aus denen die Behörden ersehen könnten, welche Einnnahmen die Rentner seit 2005 aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus Betriebsrenten und privaten Leibrenten bekommen hätten. Rentner, die keine Steuererklärung abgegeben hätten, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären, würden nach einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern angeschrieben. Seit 2005 gilt für Renten die Steuerpflicht. Durchschnittsrenten sind aber weiterhin steuerfrei.

Sozialverband: Finanzämter hätten schlecht infomiert

Der Sozialverband VdK kritisierte, das Bundesfinanzministerium und die Finanzämter hätten die Rentner schlecht über die seit 2005 geltende Steuerpflicht aufgeklärt. Die Information sei zumindest nicht so erfolgt, wie sie sollte, sagte Verbandspräsidentin Ulrike Mascher am Montag im ARD-«Morgenmagazin». Die ersten, die in der Pflicht stünden, über die geltende Steuerpflicht zu informieren, seien die Finanzämter.

Sie habe nichts gegen Überprüfungen, sagte Mascher und fügte hinzu: «Ich sage auch ganz deutlich: Rentnerinnen und Rentner sind steuerpflichtig.» Die Frage sei aber, ob es nicht besser wäre, die Energie, mit der jetzt Kleinstbeträge eingezogen würden, auf wirkliche Steuersünder zu konzentrieren. Sie sprach sich für Rückforderungen «mit Augenmaß» aus, um Rentner nicht in existenziell schwierige Situationen zu bringen.(ddp/ap)