Berlin. Rentner müssen nun doch ab Oktober mit Kontrollen der Finanzämter rechnen. Denn es wird keine Bagatellgrenze geben, bis zu der die Finanzverwaltung pauschal auf Nachforderungen verzichtet.

Rentner müssen ab Oktober wohl doch mit Kontrollen der Finanzämter rechnen. Denn es wird keine Bagatellgrenze geben, bis zu der die Finanzverwaltung pauschal auf Nachforderungen verzichtet. Das Bundesfinanzministerium warnte aber am Sonntag vor «unverantwortlicher Panikmache». Die große Mehrheit derjenigen, die bereits Altersbezüge bekämen und keine wesentlichen anderen Einnahmen hätten, müsse auch künftig auf die Rente keine Steuern zahlen.

Im Oktober rollt auf die Finanzämter eine Lawine von 120 Millionen Rentenbezugsmitteilungen zu, wie der «Tagesspiegel am Sonntag» berichtete. Darin seien alle Einnahmen aufgelistet, die Rentner seit 2005 aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus Betriebsrenten und aus privaten Leibrenten bekommen hätten. Mit Hilfe dieser Mitteilungen könnten die Finanzämter feststellen, ob Rentner in den vergangenen Jahren ihre Steuern bezahlt haben oder nicht.

Rentner, die keine Steuererklärung abgegeben hätten, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären, würden nach einer Vereinbarung zwischen Bund und Ländern angeschrieben. Bereits eingereichte Steuererklärungen sollten nach wechselnden Kriterien überprüft werden. Diese Kriterien würden geheim gehalten, damit sich die Steuerbürger nicht auf das Prüfverhalten der Finanzämter einstellen könnten.

Freigrenzen und Besteuerung nach Ertragswert

Das Finanzministerium erklärte: «Alle Rentner können darauf vertrauen: Bei der Prüfung der Rentenbezugsmitteilungen wird mit Augenmaß vorgegangen.» Auch gebe es die Freigrenzen: So sind für Alleinstehende rund 19.000 Euro pro Jahr steuerfrei, wenn sie 2005 in Rente gegangen sind oder schon Altersbezüge bezogen haben. Bei Verheirateten sind 38.000 Euro pro Jahr steuerfrei.

Der FDP-Finanzexperte Carl-Ludwig Thiele sagte, er halte es nicht für gerechtfertig, dass unnötig Sorgen und Ängste bei Rentnern geschürt würden. «Die meisten Sorgen sind unbegründet, weil die Renten nicht in voller Höhe, sondern nur mit ihrem Ertragswert besteuert werden. Alle Rentner unter den Generalverdacht der Steuerhinterziehung zu stellen, ist unangebracht und falsch.»

Rentner nicht generell unter Verdacht

Auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher, riet im «Tagesspiegel am Sonntag» eindringlich davon ab, Rentner als Steuerhinterzieher zu kriminalisieren. «Viele wussten nicht, dass sie Steuern zahlen müssen, weil das Bundesfinanzministerium die Betroffenen über die Besteuerung der Renten nur unzureichend informiert hat», sagte Mascher.

Das Bundesfinanzministerium betonte, niemand stelle die Rentner unter Generalverdacht. «Sondern es geht darum, die vom Verfassungsgericht vorgegebene steuerliche Erfassung von Renten - wie bei anderen steuerpflichtigen Einkünften auch - zu gewährleisten», erklärte Sprecherin Jeanette Schwamberger. (ddp)