Karlsruhe. Das Tanzverbot am “stillen Feiertag“ Karfreitag bleibt bestehen. Piraten hatten das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen, um die Regelung überprüfen zu lassen. Doch das Verfassungsgericht hat sich für nicht zuständig erklärt. Nun müssen - nach Ostern - andere Gerichte entscheiden.

Die in Hessen von der Piratenpartei geplanten Demonstrationen gegen das Tanzverbot am Karfreitag bleiben verboten. Am Ende eines juristischen Ringens hat das Bundesverfassungsgericht die Demos endgültig gestoppt. Der Versuch von Mitgliedern der Piratenpartei, in Karlsruhe gegen das Verbot vorzugehen, blieb erfolglos. Der Antrag sei abgelehnt worden, weil er unzulässig war, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage. Der Rechtsweg sei nicht ausgeschöpft worden. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hätte zunächst angerufen werden müssen. Eine inhaltliche Entscheidung sei damit aber nicht verbunden.

Mehrere hessische Gerichte hatten am Donnerstag die Demonstrationsverbote in Frankfurt und Gießen sowie in Wiesbaden, wo die Grüne Jugend Hessen eine Versammlung geplant hatte, am Karfreitag bestätigt. Zur Begründung verwiesen sie auf das hessische Feiertagsgesetz, das Auf- und Umzüge an Karfreitag nur zulässt, wenn sie dem Ernst dieses Feiertags gerecht werden. Die Piraten hatten sich daraufhin an das Bundesverfassungsgericht gewandt.

Piraten wollen weitere rechtliche Schritte prüfen

Sie kündigten in einer ersten Reaktion auf die Karlsruher Entscheidung an, weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Zudem würden Entwürfe für ein neues Feiertagsgesetz vorbereitet. "Das Bundesverfassungsgericht hat klar kommuniziert, dass hier eine schwierige, noch ungeklärte Rechtsfrage vorliegt", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Piratenpartei Hessen und Organisator der in Frankfurt geplanten Demonstration, Kai Möller. "Wir prüfen nun, ein Hauptsacheverfahren anzustrengen, um eine Klärung zu erreichen."

Das Demo-Verbot am Freitagabend akzeptierte Möller. "Wir machen Politik, um Gesetze zu ändern, nicht um sie zu brechen." Gleichwohl wurde mit spontanen Aktionen und Versammlungen am Abend auf dem Frankfurter Opernplatz gerechnet. Ein solcher Flashmob war bereits vor einem Jahr am Karfreitag auf dem Frankfurter Römerberg veranstaltet worden. In Wiesbaden gab es nach Angaben der Polizei bis zum Nachmittag keine Verstöße gegen das Verbot.

Massenpantomime mit Gedenken an Tod Jesu nicht vereinbar

Demonstrationen gegen das Tanzverbot beziehungsweise das hessische Feiertagsgesetz wollten am Karfreitag die Piratenpartei in Frankfurt und Gießen sowie die Grüne Jugend Hessen in Wiesbaden veranstalten. In allen drei Fällen war dies untersagt worden. Die jeweiligen Veranstalter zogen gegen die Verbote vor Gericht.

Die Grüne Jugend Hessen erzielte dabei zunächst vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden einen Teilerfolg. Dieses gestattete die Demonstration unter der Auflage, "dass keine tänzerischen Darbietungen erfolgen" dürfen. Der Wiesbadener Magistrat zog daraufhin aber vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof als nächsthöhere Instanz und bekam Recht, so dass auch dort die Demonstration wieder vollständig verboten wurde. Zur Begründung verwiesen sie auf das Feiertagsgesetz und gaben zu verstehen, dass sie für den Karfreitag den Schutz der Feiertagsruhe im Vergleich zur Versammlungsfreiheit als höherwertig einstufen.

Facebook-Nutzer sollen in Köln "das Tanzbein schwingen"

Eine Art Massenpantomime sei mit dem Gedenken an den Tod Jesu nicht vereinbar und trage dem Ernst des Feiertages nicht in der gebotenen Weise Rechnung, hatte schon das Verwaltungsgericht zum Verbot der geplanten Tanzeinlage erklärt. Tanzen, wenn auch ohne für Dritte hörbare Musik über Kopfhörer, betone den Unterhaltungswert von Bewegungen. Mit der gleichen Begründung scheiterte die Piratenpartei vor den Verwaltungsgerichten Gießen und Frankfurt am Main mit ihren Anträgen auf Aufhebung der dortigen Demonstrationsverbote für den Karfreitag.

Im sozialen Netzwerk Facebook haben Nutzer unter dem Motto "Zum Teufel mit dem Tanzverbot" auch für Köln zu einem Flashmob aufgerufen. Man wolle sich das "Recht auf individuelle Selbstbestimmung" nicht mehr "von einem Gesetz aus längst vergangener Zeit" verwehren lassen, heißt es dort. Deshalb wolle man am Karfreitag ab 19 Uhr auf der Domplatte "gemeinsam ordentlich das Tanzbein schwingen". Rund 430 Facebook-Nutzer hatten bis Donnerstagabend ihr Kommen zugesagt. (we/dapd)