Berlin. . Der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis kritisiert die Debatte um den Ehrensold für den zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff. Geis wirft Wulff-Gegnern vor, sie seien von “Vernichtungswillen“ getrieben.
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis hat die Zahlung des Ehrensolds an Ex-Bundespräsident Christian Wulff verteidigt. Wulff habe einen Rechtsanspruch auf den Ehrensold, und kein Gericht werde ihm diesen aberkennen, sagte Geis am Samstag im Deutschlandfunk. Wulff sei zurückgetreten, weil er keine Chance mehr gesehen habe, sein Amt richtig auszuüben. Das sei ein politischer Grund, weshalb die Zahlung des Ehrensolds korrekt sei.
Geis sagte dem Sender, er könne die Empörung vieler Menschen über die Zahlung des Ehrensolds verstehen. Die Geschichte habe aber ihr Urteil noch nicht gesprochen. "Warten wir ab, wie die Meinung in zehn, 15 Jahren ist", sagte Geis und warnte davor, "in Vernichtungswillen" zu verfallen.
Koalitionspolitiker haben eine Reform des Ehrensoldes gefordert, der Bundespräsidenten nach dem Ausscheiden aus dem Amt gewährt wird. Der Vorsitzende des Bundestags-Immunitätsausschusses, Thomas Strobl, sagte laut dem Nachrichtenmagazin "Focus", die Debatte um den Ehrensold von Christian Wulff zeige, "dass der Gesetzgeber eine Situation wie die heutige nicht vor Augen hatte." Nie zuvor sei ein Bundespräsident so früh, so schnell und unter solchen Bedingungen aus dem Amt geschieden. "Wir sollten in einigen Wochen oder Monaten, ganz sachlich und in Ruhe, überdenken, wie wir die Altersbezüge von künftigen Bundespräsidenten regeln", sagte Strobl, der auch CDU-Landesvorsitzender in Baden-Württemberg ist.
Ehrensold erst im Rentenalter?
Der FDP-Bundestagsabgeordnete Patrick Kurth schlägt vor, dass ein Bundespräsident erst ab dem 67. Lebensjahr volles Ruhegehalt beziehen soll. "In der Zeit davor sollte ein Präsident außer Diensten den halben Ehrensold bekommen, der aber mit einer aufgenommenen Berufstätigkeit verrechnet werden muss", sagte , der Generalsekretär der Liberalen in Thüringen dem Magazin.
Das Bundespräsidialamt hatte am Mittwoch mitgeteilt, die rechtlichen Voraussetzungen für den Ehrensold in Höhe von jährlich 199.000 Euro seien erfüllt, weil Wulff am 17. Februar aus politischen Gründen zurückgetreten sei. Laut Gesetz ist bei einem vorzeitigen Ausscheiden allein "aus politischen oder gesundheitlichen Gründen" die Zahlung eines Ehrensolds vorgesehen. Der schleswig-holsteinische FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki sieht keinen Grund, den Ehrensold für Altbundespräsidenten zu reformieren. "Ich halte diese Debatte, die vor Christian Wulff nie geführt wurde, für zutiefst unangemessen", sagte Kubicki.
Wulff hatte unter dem Druck staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wegen des Verdachts auf Vorteilsannahme sein Amt niedergelegt. Dabei geht es um seine Beziehungen zu dem Filmproduzenten David Groenewold. Inzwischen wurden das Privathaus der Familie Wulff sowie Büroräume und die Privatwohnung Groenewolds durchsucht. Laut Polizei erfolgte dies im Einvernehmen mit den Betroffenen. (afp/dapd)