Essen. . Seit 2010 ist die Bundesregierung ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schuldig. Für NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) ist das ein Skandal. Weit über hundert Fälle von Kinderpornografie hätten deshalb nicht aufgeklärt werden können.

NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung: Jedes Jahr würden schwere Straftaten wie Mord, Kindesmissbrauch und terroristische Aktivitäten nur deshalb nicht aufgeklärt, weil sich die Koalition nicht auf die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung einigen könne. Jäger nennt 172 Fälle von Kinderpornografie allein aus dem Jahr 2010. Wegen fehlender Telekommunikations-Daten hätten diese Täter nicht ermittelt werden können.

Der Minister spricht gegenüber der WAZ-Mediengruppe von einem „Sicherheitsrisiko“ für die Opfer. „Ohne die Verbindungsdaten kann nicht nur die Verbreitung dieser schrecklichen Bilder und Videos nicht unterbunden werden. Vielmehr kann der dahinter stehende schwere sexuelle Kindesmissbrauch nicht ermittelt und das Leiden der Opfer nicht gestoppt werden“, so Jäger. Seine Forderungen decken sich mit denen der EU-Kommission: Alle Telefon- und Internet-Daten sollten demnach sechs Monate lang gespeichert werden. Von 2007 bis 2010 war dies in Deutschland auch üblich. Telekommunikationsfirmen mussten Verbindungsdaten bis zu sechs Monate speichern und diese zur Aufklärung von Straftaten nach richterlichem Beschluss an die Polizei herausgeben.

Karlsruhe hatte das erste Gesetz gestoppt

Das Bundesverfassungsgericht erklärte dies 2010 nach einer Beschwerde von 34.000 Klägern für verfassungswidrig, nicht aber die Vorratsdatenspeicherung als solche. Ein neues Gesetz sei nötig. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) setzt sich aus Datenschutz-Gründen für das so genannte „Quick-Freeze“-Verfahren ein. Danach sollen Daten nur sieben Tage gespeichert bleiben.

Kritikern, darunter die CDU und auch SPD-regierte Länder, reicht das nicht. Auch die EU setzt Deutschland unter Druck. Jäger fordert eine „klare rechtliche Grundlage“, um Schwerstkriminalität und Terror bekämpfen zu können. Das „Quick-Freeze“-Verfahren sei jedenfalls „völlig ungeeignet“.