Düsseldorf. Der umstrittene Kanal-TÜV ist zumindest für Privathaushalte vom Tisch. Die rot-grüne Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorbereitet, nach dem die Pflicht zur Dichtheitsprüfung nur noch für bestimmte Gebäude gilt. Etwa für besonders alte Privathäuser oder gewerblich genutzte Gebäude.

Die rot-grüne Landesregierung will Privathaushalte beim umstrittenen Kanal-TÜV nun doch weitgehend schonen. Ein neuer Gesetzentwurf von Umweltminister Johannes Remmel (Grünen), der unserer Zeitung vorliegt, wandelt die umstrittene generelle Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen in eine „Funktionsprüfung“ nur noch für bestimmte Gebäude um.

So soll in einer Rechtsverordnung festgelegt werden, dass die Leitungen normaler Einfamilienhäuser mit einem Wasserverbrauch von weniger als 200 Kubikmetern pro Jahr nur noch bei Hinweisen auf Schäden oder einem Alter von mehr als 60 Jahren durchleuchtet werden müssen. Sollten Bagatellschäden festgestellt werden, die den Durchlauf von Abwasser nicht entscheidend behindern, müssen diese aber nicht behoben werden. Eine Prüfpflicht bestünde demnach nur noch für Gebäude in Wasserschutzgebieten, gewerbliche Anlagen oder große Gebäude mit einem Wasserverbrauch von mehr als 200 Kubikmeter pro Jahr.

Kommunen dürfen weitere Prüfungen veranlassen

Den Kommunen soll freigestellt werden, ob sie künftig neben den öffentlichen Kanälen auch die privaten Abwasserleitungen überprüfen wollen und dies dann über die örtlichen Gebühren abrechnen. Das bereits 1995 beschlossene Wassergesetz, das bis 2015 die 200.00 Kilometer private Abwasserleitungen in NRW einem Kanal-TÜV auf Kosten der Hausbesitzer unterziehen sollte, war zuletzt auf Widerstand einer Landtagsmehrheit aus CDU, FDP und Linkspartei gestoßen.