Die neuen Hygieneregeln für Tagesmütter und -väter sind in NRW milder als in anderen Bundesländern. Der Berufsverband für Tagespflege ist zufrieden, doch die Landesregierung stellt sich damit gegen einen mächtigen Gegner: die EU-Kommission.

Ein Leitfaden der Landesregierung soll Tagesmüttern dabei helfen, Hygiene-Vorschriften der EU umzusetzen. Nach NRW-Definition sind Tagesmütter Lebensmittelunternehmern gleichzusetzen, da sie regelmäßig Lebensmittel zubereiten und gegen Entgelt weitergeben.

„Wir wollen Tagesmütter entlasten und ihnen Rechtssicherheit geben“, sagte ein Sprecher des NRW-Verbraucherministeriums. Es sei­en Regelungen wie ein Rauchverbot und die getrennte Lagerung von Speisen getroffen worden. Dabei soll es auch zu Anlass bezogenen Kontrollen kommen, wenn die Vorschriften nicht eingehalten werden.

Der Fraktionschef der NRW-CDU, Karl-Josef Laumann, kritisierte den Leitfaden und forderte, Tagesmütter nicht als Lebensmittelunternehmen zu behandeln. Der Landesverband für Tagespflege NRW begrüßte das Papier, das in Kürze vorgestellt werden soll. Der Verband reagiert gelassen auf den Hygieneleitfaden der Landesregierung in Düsseldorf, der in den kommenden Tagen veröffentlicht werden soll. „Es handelt sich um grundsätzliche Punkte der Sauberkeit, die Tagesmütter ohnehin schon beachtet haben“, sagte Bettina Konrath vom Landesverband Tagespflege der WAZ.

Verzicht auf starke Parfüms

Der 20 Seiten umfassende Entwurf des Papiers, der dieser Zeitung vorliegt, verbietet den Tagesmüttern unter anderem das Rauchen in der Küche sowie die Zubereitung von Speisen mit rohen Eiern. „Mit Ausnahme von Backwaren kommen rohe Eier für Kinder unter drei Jahren sowieso nicht in Frage“, sagte Konrath. Außerdem werden die Hygieneanforderungen von Räumen, die Abfall-Entsorgung und die Lagerung von Lebensmitteln geregelt. Allerdings schränkt der Leitfaden auch persönliche Vorlieben ein. So wird geraten, auf starke Parfüms und Deos zu verzichten, wenn man mit offenen Lebensmitteln umgeht. Dennoch sieht Konrath in dem Papier nichts, was potenzielle Tagesmütter abschrecken könnte.

Derzeit gibt es rund 11 500 öffentlich geförderte Tagesmütter in NRW – der Bedarf wird aber steigen, wenn ab August 2013 Eltern einen Rechtsanspruch auf U3-Betreuung haben.

Der Leitfaden, den die NRW-Ministerien für Verbraucher und Familie zusammen mit Jugendämtern und dem Landesverband Kindertagespflege ausgearbeitet haben, bleibt mit seinen Regeln unter den Anforderungen, die etwa der Berliner Senat für Tagesmütter vorsieht. Er hat in Tagespflegeeinrichtungen aus Hygienegründen Holzfußböden und Tierfutter verboten. Zudem müssen Fliegengitter vorgehalten werden. Der Senat sieht in seiner Verordnung die Umsetzung einer EU-Vorschrift von 2004, die Tagesmütter mit Lebensmittelunternehmen gleichsetzt.

Brüssel dementiert

Aus Brüssel folgte das Dementi. „Wer nur gelegentlich (...) Lebensmittel zubereitet oder serviert, ist von den Regeln der Hygiene-Verordnung ausgenommen“, heißt es in der Stellungnahme mit der Schlussfolgerung: „Tagesmütter fallen nicht unter die Definition von Lebensmittelunternehmen“. Dies sei eine zu enge Auslegung des EU-Rechts durch deutsche Behörden.

Nach Auffassung des Bundesverbraucherministeriums trifft diese Definition jedoch nicht auf Tagesmütter zu, da sie regelmäßig Lebensmittel an Kinder abgeben. Das sieht man auch in Düsseldorf so.