Berlin. . Knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zum Sperren kinderpornografischer Internet-Seiten hebt der Bundestag die hochumstrittene Regelung wieder auf. Kritiker hatten bemängelt, dass die Sperren technisch leicht zu umgehen seien und warnten vor einer Zensurinfrastruktur im Netz.
Wegen Zweifeln an ihrer Wirksamkeit hat der Bundestag am Donnerstag die Internetsperren für Seiten mit kinderpornographischen Inhalten aufgehoben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
Die Regierung begründete die Aufhebung damit, dass die in diesem 2010 in Kraft getretenen Gesetz vorgesehenen Sperren für Internetseiten technisch umgangen werden können. Im Interesse der Opfer müsse es vielmehr das Ziel sein, strafbare Inhalte durch „konsequentes Löschen“ aus dem Netz zu verbannen.
Der Abstimmung war eine jahrelange Debatte über verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Netzsperren vorangegangen. Kritiker fürchteten eine weitreichende Internetzensur: Seien die technischen Möglichkeiten für Netzsperren erst einmal geschaffen, könnten sie rasch auf andere Seiten ausgeweitet werden, lautete die Kritik.
Zudem bestanden ernste Zweifel, ob mit dem so genannten Zugangserschwerungsgesetz wirksam gegen die Kinderpornographie im Internet vorgegangen werden könne.
Anstatt gesperrt zu werden, sollen betreffende Seiten nun gelöscht werden. Mit diesem Verfahren können allerdings technische Probleme verbunden sein, weil die Server häufig im Ausland stehen. Inzwischen hat sich aber herausgestellt, dass das Löschen recht gut funktionieren kann.(afp/dapd)