Düsseldorf. . Um den Missbrauch von 400-Euro-Jobs zu verhindern, will NRW die Wochenarbeitszeit für 400-Euro-Jobs auf zwölf Stunden begrenzen. So sollen „Hungerlöhne“ von drei bis vier Euro pro Stunde verhindert werden. Bundesweit sind 7,3 Millionen Menschen geringfügig beschäftigt.

NRW will den Missbrauch von Minijobs eindämmen. Um „Hungerlöhne“ von drei bis vier Euro pro Stunde zu verhindern, soll die Wochenarbeitszeit für 400-Euro-Jobs auf zwölf Wochenstunden begrenzt werden. Das sieht eine Bundesratsinitiative vor, die das NRW-Kabinett beschlossen hat.

Der Vorstoß sieht vor, dass bei Überschreiten der wöchentlichen Arbeitszeit die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Begünstigungen wegfallen sollen. Ar­beitgeber müssten dann die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen – auch rückwirkend für mindestens drei Monate. Verstöße sollen mit Geldbußen belegt werden. Nach Angaben von NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) erhalten geringfügig Beschäftigte heute häufig keinen bezahlten Ur­laub und keine Entgeltfortzahlung bei Krankheit.

Bundesweit 7,3 Millionen Menschen geringfügig beschäftigt

Derzeit gibt es bundesweit 7,3 Millionen Minijobber. Knapp sieben Millionen geringfügig Beschäftigte arbeiten im gewerblichen Bereich und 230 000 in Privathaushalten. Die Gewerkschaften begrüßen die NRW-Initiative für eine Begrenzung der Arbeitszeit für Minijobber. Schneider will mit der klaren Stundenarbeitszeitregelung einen Min­destlohn von 8,50 Euro pro Stunde erreichen. In NRW gibt es mit 1,8 Millionen geringfügig Beschäftigten so viele Minijobber wie nie zuvor. Forscher fürchten eine massive Altersarmut vor allem für Frauen.

Kommentar: Für faire Löhne