Berlin. . Gibt es Betreuungsgeld nur für Eltern, die zu Hause bleiben oder auch für Teilzeitbeschäftigte? Und wird es auf Sozialleistungen angerechnet? So richtig weiß das noch niemand. Klar ist nur: Das umstrittene Betreuungsgeld, von manchem „Herdprämie“ genannt, soll 2013 kommen.
Das Betreuungsgeld ist beschlossene Sache – doch niemand weiß, wer es bekommt. Fest stehen nur Startzeit und Summe: Ab 2014 sollen Eltern monatlich 150 Euro Betreuungsgeld bekommen – für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr. 2013 gibt es 100 Euro pro Monat für Eltern von Einjährigen. Ursprünglich geplant war das Betreuungsgeld als Ausgleich für Eltern, die ihre Kinder nicht in die öffentlich geförderte Betreuung geben. Doch nach dem Koalitionsgipfel ist vieles offen.
Familienministerin Schröder (CDU) will das Betreuungsgeld lieber als „Anerkennungsleistung“ für Teilzeitbeschäftigte verstanden wissen. Geld sollte bekommen, wer im zweiten und dritten Jahr seine Arbeitszeit deutlich reduziert, um sich mehr um sein Kind kümmern zu können. Schröders Sprecher sagte: Vom Kita-Besuch als Verhinderungsgrund sei in der Koalitionsvereinbarung keine Rede.
Für Privilegierte
Die CSU deutet den Beschluss als Aufwertung der Erziehung zu Hause: Familiäre Betreuung sei „mindestens gleichwertig“ mit öffentlicher. Das bestreitet im Prinzip niemand, jedoch: Eltern, die ihr Kind nicht in die Krippe geben, betreuen es nicht zwangsläufig selbst. Auch sie delegieren oft Erziehung: Wer kann, greift auf Großeltern oder private Kinderfrauen zurück. Kritiker warnen: Mit dem Betreuungsgeld würden diejenigen belohnt, die bei der Betreuungsfrage schon privilegiert sind. Oder andersherum: Wer sein Kind in eine öffentliche U-3-Kita geben muss, geht leer aus.
Immerhin: Das Betreuungsgeld könnte ab 2013 den Ansturm auf die U-3-Plätze abfedern. Doch umgekehrt wächst die Sorge, dass Eltern von Kindern, die eine öffentliche Förderung nötig hätten, sich für das Geld entscheiden statt für den Kitaplatz. Nach Auskunft von FDP-Generalsekretär Lindner, dessen Partei zunächst gegen das Betreuungsgeld war, soll das Betreuungsgeld mit Sozialleistungen wie Hartz IV verrechnet werden.