Karlsruhe. . Der Fall des Waffenhändlers Karlheinz Schreiber wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof kippte ein Urteil des Landgerichts Augsburg. Schreiber war wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
Das Verfahren gegen den wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilten früheren Waffenhändler Karlheinz Schreiber muss neu aufgerollt werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Dem 77-jährigen Schreiber, der eine Schlüsselfigur der einstigen CDU-Parteispendenaffäre ist, droht nun eine zusätzliche Strafe wegen Bestechung. (AZ: 1 StR 633/10)
Mit seiner Entscheidung gab der BGH den Revisionsanträgen sowohl des Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft statt und verwies den Fall an das Landgericht Augsburg zurück. Das Landgericht muss einerseits erneut prüfen, ob der Vorwurf der Bestechung tatsächlich bereits verjährt ist, wie es im ersten Verfahren entschieden hatte; Schreiber hatte dem früheren Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls eine Millionensumme gezahlt. Andererseits haben die Richter hinsichtlich der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zugleich zu prüfen, ob Schreiber, der sowohl deutscher als auch kanadischer Staatsbürger ist, im fraglichen Zeitraum womöglich gar nicht in Deutschland, sondern in Kanada steuerpflichtig war.
Steuerpflicht in Kanada?
Die Augsburger Richter hatten es in ihrem Urteil als erwiesen erachtet, dass der frühere Waffenhändler von 1988 bis 1993 insgesamt 7,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen hatte. Sie prüften dabei allerdings nicht, ob Schreiber damals womöglich überwiegend in Kanada lebte und wegen des Doppelbesteuerungsabkommens dann auch nur dort steuerpflichtig gewesen wäre. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters am 1. BGH-Strafsenat, Armin Nack, sprechen allerdings „ganz gewichtige Indizien dafür“, dass Schreiber in dem Zeitraum doch überwiegend in Deutschland gelebt habe. Die Augsburger Richter könnten dies vermutlich weitgehend an den Akten ersehen. Das neue Verfahren könne in diesem Punkt deshalb relativ zügig erfolgen, sagte Nack.
Schreiber muss allerdings eine weitere Strafe befürchten, da beim Vorwurf der Bestechung die Frage der Verjährung erneut auf den Prüfstand kommt. Die Augsburger Richter waren von Verjährung ausgegangen, weil die Verjährungsfrist mit der letzten Zahlung an Pfahls im April 1992 begonnen habe. Schreiber hatte aber womöglich für Pfahls ein Konto mit Bestechungsgeldern bis zur Entdeckung der Taten Ende 1995 geführt.
Entscheidende Rolle in Parteispendenaffäre
Der aus dem bayerischen Kaufering stammende Geschäftsmann war im August 2009 nach einem zehnjährigen Auslieferungsverfahren aus seiner Wahlheimat Kanada nach Deutschland überstellt und im Mai 2010 verurteilt worden. Das Gericht warf Schreiber damals in der Urteilsbegründung vor, bei seiner Geschäftemacherei „raffgierig und maßlos“ gewesen zu sein. Sein Motto sei gewesen, dass er „jeden und alles schmiert, was nicht ganz rund läuft und dabei den Fiskus betrügt, wo es nur geht“.
Schreiber hatte in den 80er und 90er Jahren bei Flugzeug- und Panzerverkäufen nach Thailand, Kanada und Saudi-Arabien 64,75 Millionen Mark (33,1 Millionen Euro) an Provisionen erhalten. Zum Teil leitete er das Geld an Empfänger aus Politik und Wirtschaft weiter, zum Teil behielt er es für sich. Im Jahr 2000 musste der heutige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble auf dem Höhepunkt der Spendenaffäre vom Posten des CDU-Chefs zurücktreten, weil er von Schreiber eine illegale Parteispende angenommen hatte. (afp)