Berlin. . Vor der entscheidenden Abstimmung über die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist das Parlament parteiübergreifend tief gespalten. Befürworter sprachen von den Chancen, Gegner warnten vor einer „Qualitätsprüfung menschlichen Lebens“.

Im Bundestag fällt am Donnerstag die Entscheidung über die Neuregelung von Gentests an Embryonen. In der abschließenden Debatte haben Befürworter und Gegner der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) für ihre Positionen geworben. Bei dem Verfahren werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen vor dem Einpflanzen in den Mutterleib auf genetische Erbkrankheiten untersucht.

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ulrike Flach (FDP), machte sich für eine begrenzte PID-Zulassung stark. Sie hatte die Diskussion mit angestoßen. Flach betonte die Sorgen und Nöte erblich vorbelasteter Paare, für die das Risiko einer Fehl- oder Totgeburt bestehe, oder ein schwerkrankes Kind zur Welt zu bringen.

Das Verbot eines Gentests zwinge Frauen im Zweifelsfall zu einer Abtreibung. Dagegen sei die PID sei eine „Entscheidungshilfe für Paare in Notsituationen“, sagte Flach. „Diesen Eltern können wir eine Chance eröffnen.“ Europäische Nachbarländer wie Großbritannien oder Schweden zeigten, dass es einen verantwortungsvollen Umgang mit der PDI bereits gebe – dabei ginge es um wenige Hundert Fälle pro Jahr.

„Schutz behinderter Menschen wird infrage gestellt“

Der CDU-Politiker und Mitinitiator des Antrags für eine Zulassung der PID sagte: „Eine Vermeidung von Abtreibung zu verbieten, das finde ich rechtlich nicht haltbar und moralisch verwerflich.“

Wolfgang Zöller (CSU), Patientenbeauftragter der Bundesregierung und Verbotsbefürworter sprach von einer „Zeugung auf Probe. Zöller kritisierte, die PID mache „eine Selektion unter den künstlich hergestellten Embryonen“ möglich. Damit „benennen wir die Grenzen zwischen lebenswert und nicht lebenswert“, so Zöller. Mit einer Zulassung der PID werde letztlich auch der staatliche Auftrag zum Schutz behinderter Menschen infrage gestellt.

Zustimmung bekam Zöller vom Unionsfraktionsvorsitzenden, Volker Kauder. Es gehe um die „Ethik des Lebens“. Denn mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle werde der „Lebensprozess in Gang“ gesetzt. „Die PID verhindert vielleicht menschliches Leid“, sagte Kauder. „Aber in jedem Fall verhindert sie das Lebensrecht eines menschlichen Wesens.“ Auch der SPD-Abgeordnete Wolfgang Thierse machte seine Ablehnung gegen eine Zulassung der PID deutlich. Das Gentest-Verfahren ermögliche eine „Qualitätsprüfung menschlichen Lebens“.

Einen Kompromiss zwischen den beiden Positionen stellte René Röspel (SPD) zur Wahl: „Wir akzeptieren die Tatsache, dass in einem Embryo bereits die Entscheidung vorhanden ist, dass er nicht leben kann“, sagte der Abgeordnete. Wenn ein Embryo wegen einer vorhersehbaren Erkrankung nicht lebensfähig sei, dann könne eine PID die Frau vor einer Tot- oder Fehlgeburt schützen.