Karlsruhe. . Ab dem heutigen Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die milliardenschweren Finanzhilfen für Griechenland. Dabei geht es vor allem um die Einbindung des Bundestages. Finanzminister Schäuble wird persönlich die Hilfe verteidigen.
Die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm und die direkten Griechenland-Hilfen der Bundesrepublik stehen ab Dienstag auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. In der mündlichen Verhandlung wird es vor allem darum gehen, ob das Haushaltsrecht des Bundestages wegen der gigantischen Garantiesummen für pleitebedrohte Euro-Länder verletzt ist.
Das deutsche Gesetz zum Euro-Rettungsschirm sieht vor, dass Deutschland mit maximal 147,6 Milliarden Euro haften könnte - und zwar mit Bürgschaften für Notkredite des Euro-Krisenfonds EFSF. Nach dem Gesetz zum ersten Hilfspaket für Griechenland vom Mai 2010 übernimmt Deutschland überdies Bürgschaften für Kredite der bundeseigenen Förderbank KfW an Griechenland in Höhe von 22,4 Milliarden Euro. Die erste Tranche für 2010 belief sich bereits auf 8,4 Milliarden Euro.
Rechtmäßigkeit der Hilfe auf dem Prüfstand
Gegen die beiden Gesetze klagen der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und eine Professorengruppe um den emeritierten Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, dem sich der ehemalige Thyssen-Chef Dieter Spethmann angeschlossen hat. Aus Sicht der Kläger entwickelt sich die europäische Währungsunion durch die Milliardenbeihilfe ohne ausreichende rechtliche Grundlage zu einer „Haftungs- und Transfergemeinschaft“. Dadurch werde die Stabilität des Euro gefährdet.
Er klage, „um Europa zu retten“ und weil er den „Marsch in den Schuldenstaat“ befürchte, sagte Joachim Starbatty im Deutschlandfunk.
Trotz der No-Bail-Out-Klausel, die die Währungsstabilität gewährleisten soll und besagt, dass kein Staat einen anderen aus einer selbst verschuldeten finanziellen Schieflage retten darf, entwickle sich die Stabilitätsgemeinschaft zu einer Transfergemeinschaft, sagte der emeritierte Professor für Volkswirtschaftslehre weiter.
Zu der Verhandlung wird Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erwartet. Bundeskanzlerin Angela Merkel (beide CDU), deren Teilnahme zunächst im Gespräch war, wird nicht zur Karlsruher Verhandlung kommen. Mit einem Urteil wird innerhalb von drei Monaten gerechnet. (dapd)