Berlin. . Familien, die Hartz IV beziehen, können noch bis Ende Juni nachträgliche Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Der Bundesrat gab außerdem grünes Licht für die Lkw-Maut auf Bundesstraßen und den neuen Feuerwehr-Führerschein.

Familien, die Hartz IV beziehen, können noch bis Ende Juni nachträgliche Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen. Der Bundesrat billigte eine Gesetzesänderung, mit der die Antragsfrist für Leistungen für das erste Quartal diesen Jahres bis zum 30. Juni verlängert wird.

Darauf hatten sich Bund, Länder und Kommunen geeinigt, nachdem es zunächst nur eine schleppende Nachfrage nach dem Bildungspaket gegeben hatte. Nach der ursprünglichen Gesetzeslage wäre die Antragsfrist am 30. April ausgelaufen.

Die Umsetzung des Bildungspakets für rund 2,5 Millionen Kinder aus Familien mit geringem Einkommen war am 1. April in den Städten und Landkreisen gestartet. Zuschüsse gibt es für warmes Mittagessen in Schulen und Horten, für Nachhilfe, Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Ausflüge und zu Fahrtkosten zu weiterführenden Schulen.

Länder wollen Kunden gegen Telefonwerber stärken

Verbraucher sollen sich nach dem Willen des Bundesrates besser gegen ihnen am Telefon aufgedrängten Verträge wehren können. Die Länderkammer stimmte am Freitag in Berlin einem Gesetzentwurf zu, nach dem künftig die mündlich bei Verkaufsgesprächen abgeschlossenen Verträge binnen zwei Wochen schriftlich bestätigt werden müssen.

Liegt diese schriftliche Einwilligung nicht vor, gilt der Vertrag als nicht zustande gekommen. Außerdem sollen Werbeanrufe nur noch dann erlaubt sein, wenn der Angerufene schriftlich in das Telefonat eingewilligt hat. Über den Entwurf muss nun der Bundestag entscheiden.

Nach dem Gesetzentwurf sollen auch die Informationspflichten für Inkasso-Unternehmen erhöht werden, die bislang die Schulden der am Telefon geworbenen Kunden eintreiben. Zudem wird dem Entwurf zufolge das Bußgeld von 50.000 auf 250.000 Euro erhöht. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) sagte, die bisherigen gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Verbraucher vor unlauterer Telefonwerbung seien nicht ausreichend. Allein zwischen März und September 2010 seien bei den Verbraucherzentralen rund 80.000 Beschwerden über belästigende Telefonwerbung eingegangen.

Lkw-Maut künftig auch auf vierspurigen Bundesstraßen

Lastkraftwagen müssen künftig auch auf vierspurigen Bundesstraßen Maut zahlen. Der Bunderat billigte das vom Bundestag beschlossene Gesetz, demzufolge für Bundesstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung künftig dieselben Mautsätze wie für Autobahnen gelten. Voraussetzung ist, dass die Bundesstraßen eine unmittelbare Anbindung an eine Autobahn haben und mindestens vier Kilometer lang sind. Innerhalb von Ortschaften soll keine Maut erhoben werden.

Von der Neuregelung verspricht sich die Bundesregierung Mehreinnahmen von 100 Millionen Euro für den Verkehrshaushalt, die in den Bau und Erhalt von Straßen gesteckt werden sollen. 2009 brachte die Lkw-Maut insgesamt Einnahmen von 4,4 Milliarden Euro. In Deutschland gibt es seit 2005 eine Maut für schwere Nutzfahrzeuge, die bislang aber weitgehend nur auf Autobahnen gilt.

Feuerwehrführerschein: Freiwillige sollen Einsatzwagen fahren können

Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren können künftig leichter einen Führerschein für schwerere Einsatzfahrzeuge machen. Der Bundesrat billigte das vom Bundestag beschlossene Gesetz zum Feuerwehrführerschein. Es schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Feuerwehren intern ihre Einsatzkräfte für das Fahren von Wagen mit einem Gewicht von bis zu 7,5 Tonnen schulen können.

Feuerwehrleute, die ihren Pkw-Führerschein nach 1999 gemacht haben, durften sich bislang nicht ans Steuer eines Einsatzwagens setzen, weil sie nur noch Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen fahren dürfen. Dies hatte sich zunehmend zum Problem entwickelt. Die genauen Modalitäten des Feuerwehrführerscheins müssen nun die Bundesländer festlegen.

Rentner bekommen 0,99 Prozent höhere Bezüge

Für die gut 20 Millionen Rentner in Deutschland gibt es vom 1. Juli an knapp ein Prozent mehr Geld. Der Bundesrat stimmte einer Verordnung der Bundesregierung zu, nach der bundesweit die Renten um 0,99 Prozent angehoben werden. Die Ruhestandsbezüge verlieren mit der Rentenerhöhung in diesem Jahr weiter an Kaufkraft, da die Anhebung hinter der Teuerungsrate zurückbleibt. Diese lag im April bei 2,4 Prozent, dem höchsten Wert seit zweieinhalb Jahren. Die Löhne, an deren Entwicklung die Rentenanhebung gekoppelt ist, waren im vorigen Jahr deutlich stärker gestiegen. Erstmals werden in diesem Jahr aber Rentenkürzungen teilweise nachgeholt, die in den vergangenen Jahren ausgeblieben waren.

Ende der Steinkohleförderung besiegelt

Der Bundesrat hat das Ende der Steinkohleförderung zum Jahr 2018 besiegelt. Die Länderkammer billigte die vom Bundestag im April beschlossene Änderung des Steinkohlefinanzierungsgesetzes, mit der die sogenannte Revisionsklausel abgeschafft wurde. Die Klausel hatte vorgesehen, dass der Ausstieg aus der Steinkohlesubvention bis 2012 noch einmal überprüft wird, und zwar unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und der Sicherung der Energieversorgung. Darauf wird nunmehr verzichtet.

Neues Vormundschaftsrecht

Um gefährdete Kinder besser zu schützen, muss sich ein Amtsvormund künftig intensiver um seine Schützlinge kümmern. Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin der vom Bundestag beschlossenen Neuregelung zu, derzufolge ein Amtsvormund höchstens 50 Kinder gleichzeitig betreuen darf. Außerdem muss der Vormund sein Mündel in der Regel einmal im Monat in seinem persönlichen Umfeld besuchen. Dem neuen Gesetz zufolge kann der mangelnde persönlichen Kontakt eines Vormundes zu seinem Schützling auch zur Entlassung des Betreuers führen.

Die schwarz-gelbe Koalition hatte mit der Neuregelung die Konsequenzen aus Fällen wie dem des zweijährigen Kevin gezogen, dessen Leiche 2006 im Kühlschrank seines Stiefvaters gefunden worden war. Der zuständige Amtsvormund hatte damals über 200 Kinder gleichzeitig zu betreuen. (afp/rtr)