Washington. . Der wegen in den USA inhaftierte Dominique Strauss-Kahn ist von seinem Posten als Chef des internationalen Währungsfonds (IWF) zurückgetreten. Seine Anwälte stellten inzwischen einen zweiten Kautionsantrag.
Dominique Strauss-Kahn wirft als IWF-Chef das Handtuch. Dies teilte der Internationale Währungsfonds in der Nacht zu Freitag mit. Strauss-Kahns Anwälte wollen nun auch erreichen, dass er gegen eine Millionen-Kaution aus dem Gefängnis frei kommt. Sie bieten Hausarrest und eine Fußfessel an.
Im Rücktrittsschreiben erklärt Strauss-Kahn, der Schritt erfülle ihn mit „großer Traurigkeit“, er fühle sich aber zum Rücktritt veranlasst. Er denke dabei an seine Familie und wolle den IWF schützen.
Strauss-Kahn will im Haus der Tochter wohnen
Die Anwälte Strauss-Kahns, der seit Montag in Untersuchungshaft auf der Gefängnisinsel Rikers Island in einer Einzelzelle sitzt und wegen Selbstmordgefahr ständig überwacht wird, stellten einen zweiten Kautionsantrag, über den um 14.15 Uhr Ortszeit entschieden werden soll. In diesem wird wie im ersten eine Million Dollar Kaution und das Tragen einer elektronischen Fußfessel angeboten. In dem Antrag vom Mittwoch wird zudem noch Hausarrest vorschlagen: Der 62-Jährige solle im Haus seiner Tochter Camille untergebracht werden, die in New York studiert. Laut Gerichtsunterlagen händigte Strauss-Kahn bereits seinen Pass aus.
Eine weitere Anhörung war für Freitag anberaumt worden. An dem Tag läuft die Frist für die Staatsanwaltschaft ab, Anklage gegen Strauss-Kahn zu erheben.
„Zimmermädchen ist glaubwürdig“
Die US-Ermittler sagten der Nachrichtenagentur AP, neben der Suche nach DNA-Spuren werde auch die Schlüsselkarte des Zimmermädchens überprüft. Es soll festgestellt werden, ob sie diese gebraucht habe, um das Hotelzimmer zu betreten, und wie lange sie sich in der Suite aufgehalten habe. Mit den Ergebnissen der DNA-Tests sei allerdings erst in einigen Tagen zu rechnen.
Das 32-jährige Zimmermädchen aus dem westafrikanischen Staat Guinea ist laut Polizei glaubwürdig. „Natürlich spielt die Glaubwürdigkeit der Klägerin eine Rolle in Fällen wie diesem“, sagte Polizeikommissar Raymond Kelly. Die Beamten seien entsprechend ausgebildet. Ihm sei berichtet worden, dass die Klägerin glaubwürdig sei.