Berlin. . Im dritten Anlauf hat die Hartz-IV-Reform den Bundesrat passiert. Nach langem Streit hatten sich Regierung und Opposition auf Erhöhung des Regelsatzes in zwei Stufen um insgesamt acht Euro geeinigt.

Die vor gut einem Jahr vom Bundesverfassungsgericht geforderte Hartz-IV-Reform kann in Kraft treten. Im dritten Anlauf gab auch der Bundesrat am Freitag in einer Sondersitzung grünes Licht. Mit der Mehrheit der von Union, FDP und SPD regierten Länder stimmte die Kammer ebenso wie zuvor der Bundestag den Gesetzesänderungen zu. Kurz vor Weihnachten und vor zwei Wochen hatte das Gesetzesvorhaben in der Länderkammer keine Mehrheit gefunden. Union und FDP sind dort auf Stimmen auch der SPD oder der Grünen angewiesen.

Damit steigt das Arbeitslosengeld II für etwa 4,7 Millionen erwachsene Hartz-IV-Bezieher rückwirkend ab Jahresanfang um fünf auf 364 Euro im Monat. Im nächsten Jahr gibt es drei weitere Euro zusätzlich zu der dann anstehenden jährlichen Anpassung an die Entwicklung von Preisen und Löhnen. Für etwa 2,5 Millionen Kinder aus Geringverdienerfamilien gibt es künftig Zuschüsse etwa für Schulessen, Nachhilfe und Vereine.

Damit wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 umgesetzt. Die Richter hatten eine Neuberechnung des Regelsatzes und Bildungsleistungen für Kinder gefordert. Sie hatten ursprünglich eine Frist bis Ende 2010 gesetzt. (rtr)