Brüssel. Verdächtige, die innerhalb der EU festgenommen werden, sollen künftig das Recht auf einen Dolmetscher haben - fordert die EU-Kommission in Brüssel.
Wer in der EU eines Verbrechens verdächtigt wird, soll einen Anspruch auf einen Dolmetscher haben, der ihm vom Zeitpunkt der Festnahme bis zum Ende des Verfahrens zur Seite steht. Außerdem soll jeder Verdächtige verlangen können, dass wichtige Dokumente in seine Muttersprache übersetzt werden. Einen entsprechenden Vorschlag hat gestern die EU-Kommission in Brüssel vorgelegt.
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„Ein Verdächtiger muss überall in der EU verstehen, was ihm vorgeworfen wird und sich auch verteidigen können“, sagte EU-Justizkommissar Jacques Barrot. Zwar sei das Recht in der europäischen Menschenrechtskonvention bereits verankert, aber es werde nicht immer angewandt. Nun sollen alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet werden, bei Bedarf qualifizierte Dolmetscher zur Verfügung zu stellen – und zwar kostenlos. Damit soll auch das Leben derjenigen erleichtert werden, die während ihres Urlaubs in Rechtsstreitigkeiten geraten.
Ein erster Versuch, gewisse Mindeststandards in Strafverfahren durchzusetzen, war 2007 am Widerstand einzelner EU-Länder gescheitert. Deswegen hat Barrot seinen zweiten Vorschlag nun auf das Recht auf Verdolmetschung und Übersetzung beschränkt. Für diesen gebe es einen breiten Konsens, erklärte der EU-Kommissar.