Frankfurt. . Bisher konnte der in Afghanistan inhaftierte deutsche Student noch keinen Kontakt zu seinem Anwalt aufnehmen. Der unter Terrorverdacht stehende ist seit dem 8. Januar im Gewahrsam der USA.

Zu dem in Afghanistan festgenommenen Frankfurter Studenten Haddid N. besteht offenbar noch immer kein Kontakt aus Deutschland. Sein Rechtsanwalt Friedrich Koch sagte am Donnerstag, er habe mit seinem Mandanten noch nicht sprechen können.

Er habe sich vergeblich bemüht, über die deutsche Botschaft in Kabul oder US-amerikanische Behörden in Kontakt zu dem 23 Jahre alten Deutsch-Afghanen zu treten.

Der Student sitzt nach Angaben seiner Schwester seit 8. Januar offenbar unter Terrorverdacht im US-Gewahrsam im Militärgefängnis Bagram. Rechtsanwalt Koch will in einer Pressekonferenz am Freitag (28. Januar, 13.30 Uhr) an der Frankfurter Fachhochschule (FH) seinen Kenntnisstand in dem Fall berichten.

Das Auswärtige Amt in Berlin bemühte sich am Donnerstag nach Aussagen eines Sprechers weiterhin „intensiv darum, Zugang zu dem Festgenommenen zu bekommen“. Nach Schilderung der Schwester N.s wurde der FH-Student im Haus seines Vaters in Kabul festgenommen. Gründe dafür seien der Familie nicht genannt worden. Haddid N. habe während der Weihnachtsferien lediglich seinen Vater besucht.

Ein Sprecher des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der FH Frankfurt sagte, keiner der von ihm befragten Kommilitonen könne sich eine Verwicklung Haddid N.s in einen terroristischen oder islamistischen Kontext vorstellen. N. habe regelmäßig den Gebetsraum für Muslime an der FH besucht. N. studiert Bauingenieurwesen. Dem AStA-Sprecher zufolge droht ihm sogar die Exmatrikulation, weil er sich nicht wie erforderlich in diesen Tagen für das kommende Semester zurückmelden könne.

Foltern verboten

Die Linkspartei fordert von deutschen Behörden Auskunft zur Festnahme des Studenten. Geklärt werden müsse, ob sich das hessische Innenministerium für die Freilassung des Deutsch-Afghanen einsetze und ob deutsche oder hessische Sicherheitsbehörden mit unzutreffenden Informationen über N. zu dessen Verhaftung beigetragen hätten, sagte Fraktionsgeschäftsführer Hermann Schaus am Donnerstag in Wiesbaden. N.s Familie hatte in einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ den deutschen Behörden genau das vorgeworfen. Das Bundeskriminalamt hatte dies bestritten.

Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Bundestages, Ruprecht Polenz (CDU), fordert von den USA Zugang für die deutsche Botschaft in Kabul zu dem Gefangenen. „Der Mann hat die deutsche Staatsbürgerschaft“, sagte Polenz dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Deshalb sollten die USA den deutschen Vertretern eine konsularische Betreuung ermöglichen.“

Der Bremer Rechtsanwalt Bernhard Docke, der den langjährigen Guantanamo-Häftling Murat Kurnaz vertrat, sagte der Zeitung: „Es muss einen konsularischen Zugang geben. Wenn die Amerikaner das verweigern, ist das ein Rechtsverstoß.“ Außerdem müsse man leider darauf hinweisen, dass Haddid N. nicht gefoltert werden darf. (dapd)