München. . US-Truppen sollen in Afghanistan einen deutschen Studenten verhaftet haben. Laut einem Medienbericht sei der 23-Jährige sei ins Militärgefängnis Bagram gebracht worden. Offenbar steht er unter Terrorverdacht.
US-Truppen haben nach Zeitungsinformationen in Afghanistan einen deutschen Studenten verhaftet und ins Militärgefängnis Bagram gebracht. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, wurde der 23-jährige Deutsch-Afghane aus Frankfurt am Main am 8. Januar in Kabul im Haus seines Vaters verhaftet. Gründe für die Festnahme seien der Familie in Frankfurt nicht genannt worden. Sie versichert laut „S.Z.“, der 23-Jährige habe nur seinen Vater besucht. Offenbar aber stehe er unter Terrorverdacht.
Dem Auswärtigen Amt ist der Fall nach eigenen Angaben bekannt. Es bemühe sich gegenüber US-Stellen „intensiv um Zugang zu dem deutschen Staatsangehörigen“, teilte es der „Süddeutschen Zeitung“ mit. Die Familie des 23-Jährigen macht die deutschen Sicherheitsbehörden mitverantwortlich für dessen Verhaftung. Laut seiner Schwester hätten die Behörden „unzutreffende Informationen über angebliche strafbare Bestrebungen“ nach Afghanistan weitergeleitet.
Das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden widersprach gegenüber dem Blatt dieser Darstellung. Es versicherte auf Anfrage, es habe „keine Informationen an ausländische Stellen weitergeleitet oder übermittelt“, die zur Festnahme des Deutsch-Afghanen geführt hätten.
Bereits zwei Ermittlungen
Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat gegen Haddid N. bereits zwei Mal ermittelt. 2009 soll es Hinweise aus seinem Umfeld gegeben haben, wonach der gebürtige Frankfurter sein äußeres Erscheinungsbild verändert habe und sich möglicherweise in einem Terrorcamp ausbilden lassen wolle. Als N. dann im Oktober 2009 nach Bahrain fliegen wollte, wurde er am Frankfurter Flughafen aufgrund einer Ausreise-Verbotsverfügung festgenommen. „Wir konnten ihm aber keine konkrete Kontaktaufnahme nachweisen“, sagte eine Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft. N. habe damals angegeben, er wolle seinen Bruder in Dubai besuchen.
Er klagte vor dem Verwaltungsgericht gegen sein Ausreiseverbot und erhielt seinen Reisepass wieder. Im Juli 2010 stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Auch in einem weiteren Verfahren gegen N. wegen volksverhetzender Predigten in einer Frankfurter Moschee ergaben sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft keine konkreten Verdachtsmomente für eine Anklage. (afp/ap)