Düsseldorf. . NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann hat die ersten Gemeinschaftsschulen genehmigt. Im kommenden Schuljahr wird es 17 solcher Einrichtungen in NRW geben. Zwei Anträge wurden abgelehnt.
In NRW gehen im kommenden Schuljahr die ersten 17 Gemeinschaftsschulen auf Probe an den Start. Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) will einen „Schulkampf“ vermeiden und bot der CDU Gespräche über ein gemeinsames Schulgesetz an. Die CDU stellt aber zur Bedingung, dass Realschulen und Gymnasien weiter in „erreichbarer Nähe“ angeboten werden.
Genehmigungen für Gemeinschaftsschulen zum Schuljahr 2011/12 gibt es für: Ascheberg, Bad Honnef, Billerbeck, Blankenheim, Bochum, Bornheim, Burbach, Finnentrop, Kalletal, Köln (zwei), Langenberg, Lippetal, Morsbach, Neuenrade, Rheinberg und Sprockhövel. Zwei Anträge aus Altenbeken und Köln (Rochus-Straße) wurden abgelehnt, weil entweder die Schülerzahl nicht gesichert war (Altenbeken) oder eine direkte Konkurrenz zum Gymnasium bestand (Köln).
Gemeinschaftsschulen müssen mindestens dreizügig sein
Die Gemeinschaftsschulen sind zunächst als Modellversuch auf sechs Jahre angelegt. Kinder lernen in den Klassen 5 und 6 gemeinsam - ab Klasse 7 können die Träger entscheiden, ob Kinder weiter gemeinsam oder in schulformbezogenen Bildungsgängen lernen. Weil nach ihren Angaben zum Schuljahr 2012/13 weitere 40 Träger die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule erwägen, will Löhrmann die Schulform noch 2011 im Gesetz verankern.
Zehn Gemeinschaftsschulen bilden sich aus Haupt- und Realschule. Sechs aus einer Hauptschule. Eine aus einer Verbundschule. Gemeinschaftsschulen bieten auch gymnasiale Standards an. Entweder sie verfügen über eine eigene gymnasiale Oberstufe oder sie kooperieren mit anderen Oberstufen an Schulen. Eigene Oberstufen planen Finnentrop, Lippetal, Rheinberg und Blankenheim. Alle neuen Gemeinschaftsschule nutzen bestehende Schulgebäude. CDU und FDP fürchten aber einen „Schulkannibalismus“ und eine Schwächung benachbarter Schulen, wenn Pendler fehlen. Der Chef des Philologenverbandes, Peter Silbernagel, sprach von „Etikettenschwindel“, wenn sich Hauptschulen in Gemeinschaftsschulen umbenennen.
Löhrmann sicherte zu, sie werde die Gemeinschaftsschule „nicht zwangsweise“ durchsetzen. Zwar hält Rot-Grün am Ziel fest, bis 2015 rund 30 Prozent der Schulen in Gemeinschaftsschulen umzuwandeln. Dies ist aber nur nach einer Änderung des Schulgesetzes möglich. Aus CDU-Sicht muss Rot-Grün auch die Landesverfassung ändern, die einen organisatorisch selbstständigen, erreichbaren Hauptschulgang verpflichtend vorschreibt. In einem integrierten System ist das nicht gegeben.
Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag benötigt
Löhrmann geht auf „Schmusekurs“ zur CDU, weil sie für eine Verfassungsänderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag benötigt. CDU-Landeschef Norbert Röttgen signalisierte Gesprächsbereitschaft. Die CDU rückt von der Hauptschule ab, will aber ein vielfältiges Schulwesen mit Realschulen und Gymnasien erhalten. Die Ministerin räumte Konflikte vor Ort bei der Genehmigung von Gemeinschaftsschulen ein und schloss Klagen nicht aus. Um Nachbarschulen im Bestand zu schützen, hat NRW fünf der 17 neuen Gemeinschaftsschulen mit weniger Schülern genehmigt als beantragt.
Die Lehrergewerkschaften GEW und VBE begrüßten die bevorstehende Genehmigung der Gemeinschaftsschulen. VBE-Landeschef Udo Beckmann erwartet, dass die Nachfrage weiter steigen wird. Sieben Gemeinschaftsschulen planen auch den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderungen. Gemeinschaftsschulen erhalten einen „Lehrerzuschlag“ von 0,5 Stunden pro Klasse und Woche. Teilweise sollen Schüler in Klassen mit unterschiedlichem Tempo unterrichtet werden.