Düsseldorf. .

Nach dem Urteil des Verfassungsgericht s zum NRW-Nachtragshaushalt schließt FDP-Landesvorsitzender Bahr eine Ampelkoalition nicht aus. Voraussetzung dafür sei aber, ein neuer verfassungsgemäßer Haushalt.

Die FDP in Nordrhein-Westfalen hat der rot-grünen Minderheitsregierung nach dem Urteil des Verfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt neue Gespräche über ein Ampelbündnis angeboten. Der Landesvorsitzende Daniel Bahr sagte am Mittwoch im Deutschlandfunk, Voraussetzung dafür sei aber, dass die Regierung einen neuen verfassungsgemäßen Haushalt auf den Weg bringe. Dazu erwarte seine Partei zunächst einen Vorschlag von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, der klar eine andere Handschrift zeige. Im Parlament könne es dann möglicherweise bei einem Kurswechsel der Regierung Mehrheiten für einen verfassungskonformen Haushalt geben: „Ich erwarte, dass Frau Kraft jetzt auch erklärt, dass das Experiment, mit neuen Schulden sich die Zustimmung der Linken zu kaufen, gescheitert ist.“

Neuwahlen, bei denen die FDP um den Wiedereinzug ins Landesparlament zittern müsste, lehnte Bahr zum jetzigen Zeitpunkt ab. Zwar habe seine Partei keine Angst vor diesem Schritt, beteuerte Bahr. Allerdings sei nicht das Parlament gescheitert, sondern die rot-grüne Minderheitsregierung. Die Wähler erwarteten zunächst, dass die Regierung ihre Arbeit mache und einen verfassungsgemäßen Haushalt vorlege.

Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hatte der Landesregierung am Dienstag in einer Eilentscheidung die Aufnahme neuer Kredite unter dem Nachtragshaushalt 2010 untersagt. Die Richter in Münster stoppten in einer für das Land beispiellosen Entscheidung vorläufig den Vollzug des Gesetzes, dessen Verabschiedung als erste Nagelprobe für die seit Juli amtierende Minderheitsregierung gegolten hatte. Die Entscheidung, ob das Gesetz im Einklang mit der Verfassung steht, soll erst im März fallen. (rtr)