Düsseldorf. .

Der NRW-Landtag will eine Novelle des NRW-Lärmschutzrechts beschließen. Sie soll Kindern erlauben, auch mal laut zu sein. Die Landesregierung forderte zugleich den Bund auf, vergleichbare Regeln für ganz Deutschland zu verabschieden.

Nordrhein-Westfalen erlaubt Kindern, auch mal laut zu sein. Das rot-grüne Landeskabinett habe am Dienstag klargestellt, „dass Lärm von Kindern grundsätzlich zum Leben gehört“, teilte die Düsseldorfer Staatskanzlei mit. Der Landtag soll im Frühjahr 2011 dafür eine Novelle des NRW-Lärmschutzrechts beschließen.

Mit dem Beschluss stärke das Kabinett die Rechte von Kindern, Eltern, Erzieherinnen und Erziehern. „Kinderlärm ist Ausdruck von Lebensfreude und damit Bestandteil des Lebens. Wir wollen eine kindgerechte Gesellschaft“, sagte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne).

Der durch kindliches Spielen erzeugte Lärm hatte in den vergangenen Jahren vereinzelt zu Klagen von Anwohnern geführt. Um solche Klagen abweisen zu können, soll es künftig im Landesimmissionsschutzgesetz heißen: „Von Kindern ausgehende Geräusche sind notwendige Ausdrucksform kindlicher Entfaltung, die in der Regel als sozialadäquat zumutbar sind.“ Somit muss der Kläger im Streitfall laut Regierung nachweisen, warum der Kinderlärm im konkreten Fall nicht hinnehmbar ist. Die Landesregierung forderte den Bund auf, vergleichbare Regeln zu verabschieden. (dapd)