Berlin.
Genervte Nachbarn können in Berlin jetzt nicht mehr juristisch gegen Kindergeschrei vorgehen. Der Umweltsenat hat mit einer Gesetzesänderung den von Kindern verursachten Lärm am Dienstag als zumutbar eingestuft. Die FDP im Bundestag kritisiert den Berliner Alleingang.
Als erstes Bundesland räumt Berlin dem Lärm von Kindern per Gesetz ausdrücklich Schutz ein und gibt Nachbarn das Nachsehen. Von Kindern verursachte Geräusche seien „künftig auch juristisch als sozial adäquat und damit zumutbar zu beurteilen“, teilte der Umweltsenat am Dienstag mit. Eine entsprechende Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes tritt demnach am (morgigen) Mittwoch in Kraft. Davon profitieren Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen. Die FDP im Bundestag kritisierte einen Alleingang Berlins.
Senatorin Katrin Lompscher begrüße die Gesetzesänderung als positives Signal zugunsten der Kinder. „Denn Kinder, die in einem städtischen Umfeld gesund aufwachsen, können das nicht geräuschlos. Kinderlärm - ob auf Spielplätzen, in der Wohnung oder Kita - gehört zur kindlichen Entfaltung und Entwicklung dazu“, erklärte sie. “Selbst störende Geräusche von Kindern müssen demnach jetzt von den Nachbarn grundsätzlich als zumutbar hingenommen werden, wenn sie der kindlichen Entfaltung und kindgerechten Entwicklungsmöglichkeiten dienen. Kinder müssten aber auch lernen, auf die Bedürfnisse ihres Umfeldes Rücksicht zu nehmen, betonte der Senat.
Bundesweit geltende Regelung wünschenswert
Die FDP-Bundestagsabgeordnete Judith Skudelny erklärte zwar, sie „begrüße Initiativen, die darauf abzielen, Kinderlärm als Teil kindlicher Entwicklung zuzulassen“. Auch die Bundesregierung habe sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, Kinderlärm künftig so zu behandeln, dass er keinen Anlass zu Klagen mehr geben könne. Allerdings sei der „Berliner Alleingang das falsche Signal. Wenn sich jetzt jedes Bundesland individuell positioniert, ist der Sache am Ende mehr geschadet als gedient“, meinte Skudelny. Deutschland müsse insgesamt familienfreundlicher werden. „Daher sollte das Thema Kinderlärm in Bundeskompetenz behandelt werden. Sonst droht eine Zersplitterung der Rechtslage und vielleicht eine Spaltung in kinderfreundliche und kinderunfreundliche Bundesländer.“ (apn)