Düsseldorf. .
Der Versuch von CDU und FDP, über das NRW-Verfassungsgericht den gerade beschlossenen Nachtragshaushalt zu blockieren, hat bei Rot-Grün eine interne Debatte über mögliche Konsequenzen ausgelöst. Gibt es bald Neuwahlen?
Von vorweihnachtlicher Entspannung ist im Landtag nicht viel zu spüren. Der Versuch von CDU und FDP, über das NRW-Verfassungsgericht den gerade beschlossenen Nachtragshaushalt zu blockieren, hat bei Rot-Grün eine interne Debatte über mögliche Konsequenzen ausgelöst: Neuwahlen oder nicht?
„Es gibt keine Linie und auch keine Absprache“, sagte die Vize-Ministerpräsidentin Sylvia Löhrmann (Grüne). Sobald Münster entschieden hat, werde man sich koalitionsintern kurzschließen.
Die Meinungen sind geteilt. Während die Regierungszentrale von Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) und einflussreiche Grüne offenbar schnelle Neuwahlen bevorzugen würden, falls das Gericht den Etatvollzug per Einstweiliger Anordnung stoppt, ist man in der SPD-Fraktion skeptisch.
Harter Sparkurs?
Da der Haushalt mehrheitlich im Landtag beschlossen wurde, gebe es für Neuwahlen keine politische Legitimation, heißt es dort. Viel wird von der Begründung des Gerichts abhängen. Sollte es für den Haushalt strikte Vorgaben machen, die nur mit einem harten Sparkurs zu erfüllen wären, so ginge das nur mit einer stabilen Mehrheit im Parlament, argumentieren die Verfechter von Neuwahlen. Dies könne man auch vor den Wählern vertreten. Eine aktuelle Umfrage, die SPD und Grüne zusammen bei 54 Prozent sieht, dürfte die Entscheidung beeinflussen.
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) rechnet vor Weihnachten nicht mehr mit einem Gerichtsbeschluss. Wenn heute der Antrag von CDU und FDP eingeht, müsse Münster zunächst auch der Regierung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, sagte er der WAZ. Zur Sache selbst gab er keinen Kommentar ab.
Die Verfassungsklage von CDU und FDP gegen den rot-grünen Nachtragshaushalt 2010 ist am Dienstag offiziell eingereicht worden. Dies teilte das Büro von CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann mit.