Berlin. Nach dem Sturz Assads sind viele syrische Flüchtlinge unsicher, wie die Lage in ihrem Heimatland ist. Nun gibt es einen umstrittenen Vorschlag.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will syrischen Flüchtlingen eine einmalige Reise in ihr Herkunftsland gestatten, ohne dass dies Auswirkungen auf ihren Schutzstatus in Deutschland hätte. Demnach würde es erst motivieren, freiwillig nach Syrien zurückzugehen, „wenn sich Menschen auch ein Bild machen können, ob Häuser noch stehen, ob Familienangehörige zum Teil noch leben, zu denen vielleicht lange kein Kontakt mehr bestand und ob sie in ihrer Heimat wirklich sicher sind“, sagte Ministeriumssprecher Maximilian Kall in Berlin.

Faeser sehe dies ähnlich wie Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne). Diese hatte gesagt, nach dem Sturz von Machthaber Baschar al-Assad müsse Flüchtlingen die Gelegenheit gegeben werden, vor Ort zu erkunden, ob sich für sie eine dauerhafte Rückkehrmöglichkeit eröffne. Dafür sollte es eine Ausnahmegenehmigung geben. Nach Auffassung des Bundesinnenministeriums ist dafür keine Gesetzesänderung notwendig.

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Deswegen prüft nun das Innenministerium nun zusammen mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) „pragmatische Wege“, damit Menschen nach Syrien reisen und schauen könnten, wie die Bedingungen vor Ort sind, ohne nach ihrer Rückkehr ihren Schutzstatus zu verlieren, sagte der Sprecher. Demnach geht es nur um eine einmalige Reise nach Syrien.

Aktuell gilt für Schutzberechtigte die Regel, dass bei einer Reise in ihre Herkunftsländer die gesetzliche Vermutung gilt, dass die Voraussetzungen für den Schutz nicht mehr gelten. Ausnahmen gibt es nur bei schweren Krankheiten oder Todesfällen von Familienangehörigen. Ansonsten droht der Verlust des Schutzstatus. Außerdem muss die Reise der Ausländerbehörde vorab angezeigt werden.

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Heimatbesuche von Syrern: CSU findet Vorschlag „abenteuerlich“

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bezeichnete Faesers Vorschlag als „abenteuerlich“: „Die Entscheidung, ob die veränderten Verhältnisse in Syrien zu einem Widerruf des Schutzstatus führen, muss bei den deutschen Behörden verbleiben. Bundesinnen- und Bundesaußenministerin vermitteln aber den Eindruck, als könnten dann Syrerinnen und Syrer selbst entscheiden, ob es ihnen daheim noch gefällt oder nicht. Da wäre dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet“, sagte er der dpa in München.

In den zurückliegenden zwei Monaten hatte sich die Zahl der Syrer, die in Deutschland leben, noch einmal leicht erhöht – obwohl ein Teil von ihnen inzwischen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllt, und von dieser Möglichkeit auch Gebrauch macht. Nach Angaben des Innenministeriums lebten Stichtag 31. Dezember in Deutschland 975.061 Syrer. Darunter waren den Angaben zufolge 10.231 Ausreisepflichtige, von denen 9.156 geduldet waren. Geduldete sind Menschen, die ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können – etwa, weil sie keine Ausweisdokumente haben oder krank sind. Die Duldung ist immer befristet.