Berlin. Zehntausende Rentner müssen bald wieder Steuern zahlen. Mit diesen Tricks können sie ihre Last deutlich senken – unter Umständen sogar auf null.
- Zahlreiche Rentner bekommen Post von der Versicherung
- Mit der Rentensteigerung müssen viele Ruheständler plötzlich Steuern zahlen
- Mit welchen Tricks gespart werden kann
Millionen von Ruheständlern erhalten in diesen Wochen Post von der Rentenversicherung. Es geht um die jährliche Rentenbezugsmitteilung, die so genannte „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Sie wird von Januar bis Ende Februar verschickt und enthält alle wichtigen Beträge für die Steuererklärung – etwa die Rentenhöhe, Abzüge für die Sozialversicherung oder Angaben zum steuerpflichtigen Teil der Rente.
Diese Daten erhält auch das zuständige Finanzamt. Rentner müssen sie deshalb dem Fiskus nicht noch einmal übermitteln, sofern keine anderen steuerrelevanten Sachverhalte vorliegen. Wer die Mitteilung in der Vergangenheit schon einmal erhalten hat, bekommt sie jedes Jahr wieder automatisch zugeschickt. Wer sie noch nie bekommen hat, kann sie bei der Rentenversicherung beantragen.
Spätestens, wenn die Mitteilung im Briefkasten liegt, sollten sich Ruheständler Gedanken über das Thema Steuern und die Steuererklärung machen. Die Renten werden in diesem Jahr voraussichtlich um 3,5 Prozent steigen. Das heißt auch, dass zehntausende Ruheständler in Deutschland plötzlich wieder Steuern zahlen müssen, weil ihr Einkommen fortan über dem Grundfreibetrag liegt. Mit einigen Kniffen können Rentner allerdings ihre Steuerlast deutlich senken – unter Umständen sogar auf null. Ein Überblick.
Wann und im welchen Umfang steigen die Renten?
Die gesetzlichen Renten werden jedes Jahr zur Jahresmitte angepasst, also am 1. Juli. Das betrifft 21 Millionen Menschen. In diesem Jahr könnten die Renten um 3,5 Prozent steigen. Das legt zumindest der Entwurf des jüngsten Rentenversicherungsberichts nahe. Es handelt sich aber noch um eine Schätzung. Eine endgültige Entscheidung wird die Bundesregierung erst im Frühjahr fällen – wer immer sie dann stellen wird. Ende Februar finden bekanntlich vorgezogene Bundestagswahlen statt. Es ist durchaus möglich, dass die tatsächliche Erhöhung vom genannten Wert abweichen wird. Entscheidend wird sein, ob sich Konjunktur und Löhne anders entwickeln als bisher erwartet. Im vergangenen Jahr waren die Renten um 4,57 Prozent gestiegen.
Wie viele Rentner müssen wieder Steuern zahlen?
Die amtierende Regierung geht davon aus, dass in diesem Jahr rund 73.000 Ruheständler neu in die Besteuerung rutschen werden. Das geht aus der Antwort des Finanzministeriums auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht (BSW) hervor. Es dürfte dann knapp 6,6 Millionen Rentner geben, die Geld an den Fiskus abführen müssen. Relevant sind neben der gesetzlichen Rente auch zusätzliche Einkünfte, etwa aus einer Beschäftigung, aus Kapitalerträgen oder der Vermietung von Immobilien. Umgekehrt werden viele Ruheständler durch den steigenden Grundfreibetrag auch voll entlastet: Dieser Betrag, mit dem das Existenzminimum steuerfrei gestellt wird, war zum Jahreswechsel um 312 Euro auf 12.096 Euro gestiegen. Für gemeinsam veranlagte Paare liegt er doppelt so hoch.
Werden Renten bei der Steuer voll berücksichtigt?
Bisher nicht. In der gesetzlichen Rentenversicherung vollzieht sich gerade ein sehr langfristig angelegter Systemwechsel: In der Vergangenheit wurden die eingezahlten Beiträge versteuert, ab 2058 sollen ausgezahlte Renten voll der Steuerpflicht unterliegen. Im Gegenzug können Beschäftigte während des Berufslebens dann die Beiträge steuerlich geltend machen. In der Übergangszeit nimmt für jeden Neurentner-Jahrgang der Anteil der Rente zu, der versteuert werden muss. Bei Personen, die 2005 aus dem Berufsleben ausschieden, sind es 50 Prozent. Bei Neurentnern aus dem Jahr 2024 sind es 83 Prozent. Das bedeutet: Der Fiskus interessiert sich nur für diesen Anteil. Und Steuern werden überhaupt nur fällig, wenn das zu versteuernde Gesamteinkommen des Rentners über dem Grundfreibetrag liegt. Diverse Ausgaben lassen sich steuermindernd geltend machen.
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Können auch Rentner Werbungskosten in der Steuererklärung angeben?
Ja. Es gibt sogar eine Werbungskostenpauschale für Rentner. Sie liegt bei 102 Euro pro Jahr. Das Finanzamt zieht diesen Betrag automatisch vom steuerpflichtigen Teil der Rente ab. Wer zusätzliche Ausgaben hat, sollte diese unbedingt angeben. Das betrifft zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften, Kosten für die Steuerberatung, oder Rechtsberatungs- und Prozesskosten zur Klärung von Rentenansprüchen. So wie Arbeitnehmer können selbstverständlich auch Ruheständler überdies Spenden geltend machen, etwa an gemeinnützige Vereine oder politische Parteien. Das berücksichtigt der Fiskus dann als Sonderausgaben. In diese Kategorie fallen auch Vorsorgeaufwendungen – also insbesondere die Beiträge für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung, aber etwa auch für eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung. Wer als Rentner fremde Hilfe im Haushalt benötigt, kann bis zu 20 Prozent der Lohnkosten absetzen, maximal aber 4.000 Euro im Jahr.
Wie sieht es mit den Kosten für Medikamente und medizinische Leistungen aus?
Krankheitskosten gibt man in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen an – sofern die Krankenkasse nicht sämtliche Kosten trägt. Bei Medikamenten muss ein ärztliches Rezept vorliegen. Das Gleiche gilt beispielsweise für Massagen oder Krankengymnastik. Bei Krankenhausaufenthalten ist die Eigenbeteiligung in Höhe von zehn Euro pro Tag absetzbar.
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Wie verfährt der Fiskus mit zusätzlichen Einkünften?
So wie nur ein Teil der Rente steuerpflichtig ist (siehe oben), interessiert sich das Finanzamt bei älteren Steuerpflichtigen auch nur für einen Teil etwaiger anderer Einkünfte. Hier greift der sogenannte Altersentlastungsbetrag – zum Beispiel auf einen Arbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalanlagen. Davon profitieren auch ältere Beschäftigte, die noch nicht in Rente sind. Maßgeblich ist das Jahr, das auf die Vollendung des 64. Lebensjahrs folgt. Wer beispielsweise im vergangenen Jahr 64 Jahre alt geworden ist, profitiert jetzt von einem Altersentlastungsbetrag in Höhe von 13,2 Prozent auf diese Einkünfte, maximal aber 627 Euro.
Müssen Rentner überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Wer neben der Rente keine weiteren Einkünfte hat, muss nur eine Steuererklärung einreichen, wenn der steuerpflichtige Teil der Jahresbruttorente den Grundfreibetrag übersteigt oder wenn das Finanzamt einen dazu auffordert.
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