Berlin. Grundsicherung, Wohngeld, verbilligtes Telefon: Wer als Ruheständler seine Rechte kennt, kann seine Finanzen deutlich aufbessern.

Der Übergang vom Berufsleben in die Rente bedeutet für viele Betroffene, dass sie sich materiell stark einschränken müssen. Fast jeder zweite Ruheständler muss im Monat mit weniger als 1.250 Euro auskommen, etwa jeder vierte hat sogar weniger als 1.000 Euro zur Verfügung. Meistens betrifft das Frauen. Gerade bei Alleinstehenden reicht das Geld oft nicht aus, um die Wohnung zu bezahlen und sich vernünftig zu ernähren und zu kleiden. In solchen Fällen gibt es aber zusätzliche Hilfe vom Staat und von anderen Akteuren. Ein Überblick.

Jeder Zweite würde im Rentenalter weiterarbeiten

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    Was kann ich tun, wenn die Rente nicht zum Leben reicht?

    Altersrentner und Erwerbsminderungsrentner mit wenig Geld können eine ergänzende Grundsicherung beantragen. „Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 1.062 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben“, betont die Deutsche Rentenversicherung. Die Sozialhilfe-Leistung soll den notwendigen Lebensunterhalt abdecken, außerdem Unterkunft und Heizung, Beiträge zur Sozialversicherung und bestimmte einmalige oder regelmäßige Mehrbedarfe, etwa infolge einer Erkrankung.

    Die Regeln ähneln denen für das Bürgergeld (ehemals „Hartz IV“). Auch hier wird ein monatlicher Regelbedarf als Grundlage für die monatliche Versorgung unterstellt. Bei Alleinstehenden sind es zurzeit 563 Euro im Monat. Miete und Heizkosten werden gesondert betrachtet. Das eigene Einkommen – etwa aus der gesetzlichen Rente, aus einem Zusatzjob, Unterhaltsleistungen oder Zinseinnahmen – wird mit dem monatlichen Gesamtbedarf verrechnet, wobei es bei Erwerbseinkommen einen Freibetrag gibt. Auch ein eventuell vorhandenes eigenes Vermögen muss grundsätzlich eingesetzt werden.

    Wie viele Rentner beziehen eine ergänzende Grundsicherung und wo gibt es weiterführende Informationen?

    Zuletzt bezogen mehr als 1,2 Millionen Menschen Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung. Zuständig sind die Sozialämter. Da die Vorschriften und Anträge komplex sind, empfiehlt es sich, vorher eine Beratungsstelle aufzusuchen – etwa der Rentenversicherung. Vor allem sollte man sich nicht schämen, einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen. Die Renten-Expertin des Sozialverbands Deutschland, Henriette Wunderlich, sagt: „Es gibt schon einige, die sagen, sie wollen es allein schaffen. Sie haben es bisher allein geschafft, das soll auch so bleiben.“

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    Können Rentner Wohngeld bekommen?

    Ja. Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen oberhalb der Grundsicherung. Beide Leistungen lassen sich nicht miteinander kombinieren. Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe der Miete, der Höhe des Gesamteinkommens und der Gegend, in der sich die Wohnung befindet. Grundsätzlich können auch Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen und Häusern Wohngeld beantragen. In diesem Falle ist vom „Lastenzuschuss“ die Rede.

    Plattenbauten in einer Großsiedlung: Wer ein eigenes Einkommen hat, aber seine Miete nicht voll bezahlen kann, hat womöglich Anspruch auf Wohngeld.
    Plattenbauten in einer Großsiedlung: Wer ein eigenes Einkommen hat, aber seine Miete nicht voll bezahlen kann, hat womöglich Anspruch auf Wohngeld. © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa | Unbekannt

    Für den Anspruch auf Wohngeld gibt es eine Faustformel: Demnach können Ruheständler dann mit Zahlungen rechnen, wenn sie eine Rente in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beziehen. Das entspricht etwa 2.100 Euro brutto pro Monat. Mit der Wohngeldreform 2023 ist der Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich ausgeweitet worden, inzwischen haben rund zwei Millionen Haushalte Anspruch auf diese Leistung. Durchschnittlich sind 370 Euro pro Monat drin. Auch ein Heizkostenzuschuss wird neuerdings gezahlt. Das Wohngeld kann man bei den Wohngeldämtern der Kommune beantragen. Ob ein Anspruch besteht, lässt sich im Internet mithilfe des Wohngeldrechners des Bundesbauministeriums (www.bmwsb.bund.de) überprüfen.

    Können Rentner weiter arbeiten gehen?

    Ja – und zwar ohne Einschränkung. Viele Menschen im Rentenalter sind weiter erwerbstätig, und zwar aus unterschiedlichen Gründen. Sie wollen sich nützlich machen, sind auf das Geld angewiesen oder möchten die sozialen Kontakte nicht missen.

    Wer eine Altersrente bezieht und nebenbei arbeitet, kann beliebig viel hinzuverdienen. In der Regel müssen dann vom Versicherten keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung gezahlt werden, vom Arbeitgeber aber schon. Die Bundesregierung plant jetzt, dass in solchen Fällen dem Beschäftigten der Arbeitgeberanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung als zusätzliches Netto ausgezahlt werden kann. Angesichts des Fachkräftemangels soll das Anreize für ältere Beschäftigte setzen, länger im Job zu bleiben.

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    Schon jetzt können Rentner, die zusätzlich jobben, nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber weiter Rentenbeiträge zahlen und damit ihre Rentenansprüche erhöhen. Wer als Rentner arbeitet, sollte auf jeden Fall auch das Thema Steuern im Blick behalten: Sobald das zu versteuernde Jahreseinkommen über dem Grundfreibetrag liegt, schlägt der Fiskus zu. Der Grundfreibetrag liegt derzeit bei 11.604 Euro, eine Anhebung auf 11.784 Euro noch für dieses Jahr ist geplant.

    Können Rentner mit wenig Geld besondere Vergünstigungen in Anspruch nehmen?

    Wer sehr wenig Geld zur Verfügung hat, kann sich auf Antrag von der Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags für ARD und ZDF befreien lassen – und zwar auch rückwirkend. Das betrifft etwa Rentner, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen. Wer vom Rundfunkbeitrag befreit ist, kann bei der Deutschen Telekom auch einen vergünstigten Telefonanschluss (Sozialtarif) bekommen.