Berlin. Meta hat seine Regularien für Hassreden überarbeitet. Neben Streichungen und Relativierung findet sich dort jetzt eine erschreckende Ausnahme.
Mehr Musk wagen – mehr „freie Meinungsäußerung“ zulassen: Das ist die Devise von Meta-Chef Mark Zuckerberg. Am Montag hatte der Tech-Milliardär angekündigt, seine Plattformen wie Instagram und Facebook nicht mehr von Faktencheckern kontrollieren zu lassen. Stattdessen möchte er, so wie es Elon Musk bei X praktiziert, auf sogenannte Community Notes zurückgreifen. Hier entscheiden die Nutzerinnen und Nutzer selbst über inhaltliche Ergänzungen zu vermeintlich falschen Aussagen.
Mit der Umstrukturierung ging auch eine Überarbeitung der Richtlinien einher: Detailliert wird hier aufgeschlüsselt, was als Hassrede eingestuft wird – mit einer prägnanten Ausnahme: „Angesichts des politischen und religiösen Diskurses über Transgeschlechtlichkeit und Homosexualität und der häufigen, nicht ernst gemeinten Verwendung von Wörtern wie ‚seltsam‘, lassen wir Vorwürfe von Geisteskrankheit oder Anomalien zu, wenn sie auf Geschlecht oder sexueller Orientierung beruhen“, heißt es in der englischsprachigen Version, die am Montag veröffentlicht wurde. In der deutschsprachigen Variante ist diese Wortwahl nicht zu finden.
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Facebook & Instagram: Passagen gestrichen bzw. relativiert
Grundsätzlich dürften Beleidigungen über „geistige Merkmale“ zwar nicht gepostet werden. Mit Blick auf LGBTQ-Menschen macht Meta aber wohl eine Ausnahme – erlaubt es vielmehr, Homo- und Transsexuelle als geisteskrank zu bezeichnen.
![Meta-Chef Mark Zuckerberg hat sich für einen Kurswechsel entschieden. Was Hassrede anbelangt, orientiert er sich von nun an an Elon Musk. Meta announces ending fact-checking program in the US](https://img.sparknews.funkemedien.de/408039527/408039527_1736355559_v16_9_1200.jpeg)
Darüber hinaus wurden zahlreiche Passagen gestrichen bzw. durch Relativierungen ergänzt. Gleich zu Beginn der Richtlinien definiert der Konzern Begriffe wie Ethnie, Herkunft, Behinderung oder Religionszugehörigkeit als geschützte Merkmale. Verbale Angriffe dagegen gelten ab Montag allerdings nur noch dann als Hassrede, wenn sie sich gegen eine Person richten. Konzepte und Institutionen werden von nun an ausgenommen.
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