Berlin. Viele Familien haben Anspruch auf den Kinderzuschlag, doch nutzen ihn nicht. Welche Voraussetzung Familien erfüllen müssen.

In Deutschland gibt es staatliche Leistungen, die vielen Familien nicht bekannt sind, obwohl sie Anspruch darauf haben. Eine davon ist der Kinderzuschlag – eine finanzielle Unterstützung, die Familien mit geringem Einkommen helfen kann, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Laut Familienministerin Lisa Paus (Grüne) nutzt nur jeder Dritte, der Anspruch darauf hat, die Leistung, wie die Verbraucherzentrale mitteilt.

Im Jahr 2025 steigt der Kinderzuschlag nun erneut. Der Höchstbetrag wurde von 292 Euro auf 297 Euro pro Monat und Kind angehoben. Dies bedeutet eine jährliche Unterstützung von bis zu 3564 Euro – zusätzlich zum Kindergeld. Im Jahr 2023 lag der Höchstbetrag noch bei 250 Euro. Familien, die den vollen Betrag erhalten, haben so die Möglichkeit, im Monat bis zu 552 Euro pro Kind zu erhalten.

Der Kinderzuschlag ist nicht nur eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern, sondern eine gezielte Hilfe für Haushalte, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig zu decken. Doch wer hat Anspruch?

Kinderzuschlag 2025: Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen

Anspruch auf den Kinderzuschlag haben alleinerziehende Elternteile, wenn sie ein monatliches Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro erzielen, und Paare, sofern ihr gemeinsames Einkommen mindestens 900 Euro brutto beträgt. Voraussetzung ist zudem, dass das Kind im Haushalt lebt, jünger als 25 Jahre ist und weder verheiratet noch verpartnert ist. Außerdem muss der Antragsteller Kindergeld beziehen, während Empfänger von Bürgergeld oder Sozialhilfe vom Anspruch ausgeschlossen sind.

Das Einkommen der Familie muss insgesamt – unter Berücksichtigung des Kinderzuschlags und gegebenenfalls des Wohngelds – ausreichen, um den Lebensunterhalt zu sichern. Zusätzlich darf das Vermögen der Familie bestimmte Grenzen nicht überschreiten: 55.000 Euro für zwei Personen im Haushalt und 15.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.

Kinderzuschlag prüfen und beantragen: So funktioniert es

Wer sich unsicher ist, ob er Anspruch auf den Kinderzuschlag hat, kann dies bequem online über den KiZ-Lotsen auf der Website der Bundesagentur für Arbeit prüfen. Der Lotse hilft, die eigenen Berechtigungen zu ermitteln, und bietet auch die Möglichkeit, den Antrag direkt zu stellen – mit einem digitalen Personalausweis sogar vollständig papierlos.

Der Kinderzuschlag wird nicht automatisch gewährt, sondern muss aktiv beantragt werden. Dazu müssen Eltern ein Formular ausfüllen, das online verfügbar ist oder per Post an die zuständige Familienkasse gesendet werden kann. Dem Antrag sind einige Nachweise beizufügen, darunter:

  • Einkommensnachweise (z.B. vom Arbeitgeber, Rentenbescheide oder Elterngeldnachweise)
  • Ggf. Nachweise über Unterhalt oder Wohngeld
  • Nachweise der Unterkunftskosten, etwa Mietverträge

Eigentlich hatte die Regierung für 2025 eine Reform angestrebt, die den Kinderzuschlag, das Kindergeld und Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder in einer Kindergrundsicherung bündeln sollte. Diese Vereinfachung hätte die Antragsverfahren für alle betroffenen Familien erleichtern können. Doch die Ampel-Koalition konnte sich über die Umsetzung dieser Reform nicht einigen. So bleibt der Kinderzuschlag weiterhin eine separate Leistung, die nur auf Antrag gewährt wird.