Berlin. Die Frist, um seine Stimme bei der Bundestagswahl per Post zu verschicken, ist vorbei. Doch auch jetzt ist noch Briefwahl möglich.

  • Wer bei der Bundestagswahl per Briefwahl abstimmt, sollte seine Wahlunterlagen schon zur Post gebracht haben
  • Briefe, die erst jetzt eingeworfen werden, kommen wahrscheinlich nicht mehr rechtzeitig an
  • Doch es gibt noch Möglichkeiten, die Briefwahl zu nutzen

Der Tag der Bundestagswahl 2025 steht vor der Tür. Tatsache ist aber: Zahlreiche Menschen haben ihre Stimme schon abgegeben – per Briefwahl. Wer diese nutzen will, sollte seine Unterlagen inzwischen zur Post gebracht haben. Denn nur bei Briefen, die spätestens am 20. Februar eingeworfen wurden, kann man davon ausgehen, dass sie rechtzeitig im Wahllokal ankommen und gezählt werden.

Die Frist für die Briefwahl ist damit abgelaufen – oder etwa nicht? Tatsächlich gibt es noch Möglichkeiten, bei der Bundestagswahl per Brief zu wählen. Mitunter kann die Briefwahl sogar jetzt noch beantragt werden. Wir erklären, was Sie dazu wissen sollten.

Briefwahl: Stimmzettel müssen bis zum Wahltag um 18 Uhr im Wahllokal sein

Ganz grundsätzlich gilt: Damit Stimmen gezählt werden, müssen sie spätestens am Wahltag um 18 Uhr im Wahllokal vorliegen. Per Post kann das inzwischen nicht mehr gewährleistet werden. Briefwählerinnen und Briefwähler haben daher zwei Möglichkeiten:

  • Wahlunterlagen können persönlich bei der zuständigen Wahlbehörde abgegeben werden. Die jeweilige Adresse findet man auf dem roten Wahlbriefumschlag, der den Briefwahlunterlagen beiliegt.
  • Außerdem können Menschen, die Briefwahl beantragt haben, auch am Wahltag im Wahllokal wählen. Das ist möglich, wenn die Unterlagen nicht angekommen sind oder man sie mit ins Wahllokal bringt.

Jetzt noch Briefwahl beantragen? Diese Möglichkeiten gibt es

Offiziell beantragt werden kann die Briefwahl bis zum 21. Februar um 15 Uhr. Da die Unterlagen jetzt nicht mehr verschickt werden können, sollte man dafür direkt zur Briefwahlstelle gehen. Dort können die ausgefüllten Unterlagen auch gleich wieder abgegeben werden. So ist man sicher, dass sie rechtzeitig im Wahllokal landen.

Zusätzlich gibt es noch eine Ausnahme: Wer durch eine nachgewiesene Krankheit am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann, kann auch kurzfristig (bis zum Wahltag um 15 Uhr) noch Briefwahl beantragen. Dazu kann eine andere Person bevollmächtigt werden, die Wahlunterlagen mit einem unterschriebenen Briefwahlantrag und einer ausgefüllten Vollmacht im zuständigen Wahlamt abzuholen. Hat die kranke Person die Wahlunterlagen ausgefüllt, können diese am Wahltag bis 18 Uhr in der auf dem roten Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden.