Berlin. Die Bundeswahlleiterin warnt vor Risiken bei einem frühen Termin Anfang kommenden Jahres. Das ist nicht skandalös – im Gegenteil.
Januar, März oder doch Februar? Nach der Implosion der Ampel-Koalition sollen die Deutschen bald einen neuen Bundestag wählen. Der Kanzler setzt den Termin der Vertrauensfrage und damit für Neuwahlen als Verhandlungsmasse ein, die Union dringt auf Tempo. In dieser turbulenten Situation meldet sich Bundeswahlleiterin Ruth Brand zu Wort und warnt davor, dass bei einem frühen Wahltermin ein ordnungsgemäßer Ablauf nicht garantiert werden könne. Den Behörden werde womöglich Zeit für die Vorbereitung fehlen, durch die Weihnachtspause werde die knappe Zeit noch knapper.
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Klar ist: Die Entscheidung über den Zeitpunkt der Vertrauensfrage tritt allein der Kanzler. So sieht es die Verfassung vor, die auch weitere Fristen bis zur Neuwahl regelt. Ist der Prozess angestoßen, müssten die Behörden in Bund, Ländern und Gemeinden alles geben, um eine pannenfreie Wahl zu ermöglichen. Das ist ihre Pflicht. Was aber nicht heißt, dass man Brands Warnung als skandalös und parteipolitisch motiviert abtun darf, wie es die Union von Friedrich Merz gerade tut. Skandalös wäre es, wenn die zuständige Top-Beamtin mit ihren Bedenken hinterm Berg hielte.
Die Organisation von Wahlen ist nicht trivial, erst recht in einem Föderalstaat wie Deutschland. Am Montag wird Brand mit den Landeswahlleitern konferieren. Wie viel bei einem Urnengang schief gehen kann, ließ sich 2021 bei den Bundestagswahlen in Berlin besichtigen. Die liefen wegen schlampiger Vorbereitung, Corona und einem gleichzeitig stattfindenden Marathon so chaotisch ab, dass sie später teilweise wiederholt werden mussten. So wünschenswert rasche Neuwahlen auch sein mögen: Der Termin sollte so gewählt werden, dass dabei nichts anbrennen kann.
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