Düsseldorf. Flüchtlinge sollen nur noch 50 Euro in bar bekommen. In Bayern durchkreuzte jüngst ein Gericht diese Praxis. Jetzt hat NRW reagiert.

Trotz rechtlicher Probleme mit der Bezahlkarte für Flüchtlinge in Bayern hält die schwarz-grüne Landesregierung an einer möglichst flächendeckenden Einführung in allen NRW-Städten fest. „Die Landesregierung wird für eine diskriminierungsfreie Ausgestaltung der Bezahlkarte Sorge tragen“, erklärte ein Sprecher von Staatskanzleichef Nathanael Liminski (CDU) unserer Redaktion.

Erkenntnisse aus rechtlichen Entscheidungen und Erfahrungen anderer Bundesländer bei der Umsetzung flössen in die konkrete Ausgestaltung mit ein. „Die Karte soll möglichst verbindlich und flächendeckend sowie mit möglichst einheitlichen Standards ausgerollt werden“, so die NRW-Regierungszentrale weiter.

In Eilentscheidungen hatte zuletzt das Sozialgericht in Nürnberg angeordnet, zwei Geflüchteten ihre Asylbewerberleistungen wieder auf das Konto zu überweisen. Die in Bayern eingeführte Debit-Karte, die Barabhebungen von maximal 50 Euro und nur begrenzt Online-Käufe ermöglicht, schränke den Erwerb etwa von Gebrauchtartikeln für das Existenzminimum zu stark ein. Zudem wurde bemängelt, dass die örtlichen Besonderheiten und die individuelle Lebenslage der Betroffenen von den Behörden unzureichend gewürdigt worden seien.

Bezahlkarte: NRW will Verfahren vor Sozialgericht Nürnberg auswerten

Die NRW-Staatskanzlei verwies darauf, dass das Sozialgericht Nürnberg im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden habe, was fachlich im Detail zu prüfen sei. „Die Standards und konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte in Nordrhein-Westfalen befinden sich aktuell innerhalb der Landesregierung sowie mit den Kommunen im Land in der finalen Abstimmung“, so der Sprecher.

NRW bewegt sich bei dem Thema im Geleitzug mit den meisten anderen Bundesländern. Bei der Ministerpräsidentenkonferenz Ende Juni war beschlossen worden, gemeinsam eine Bezahlkarte auszuschreiben, die nur noch Bargeldabhebungen von 50 Euro pro Monat ermöglicht. Der Rest der Asylbewerberleistungen soll nur noch als Guthaben gewährt werden, mit dem Flüchtlinge Artikel des täglichen Bedarfs „über ein allgemein verbreitetes Akzeptanzstellensystem“ erwerben sollen, wie es im Bund-Länder-Beschluss hieß.

NRW-Kommunen können über Einführung der Bezahlkarte frei entscheiden

Die Umstellung soll den Verwaltungsaufwand für die Kommunen verringern und eine missbräuchliche Verwendung der Sozialleistungen verhindern. So ist es künftig nicht mehr möglich, Geld an Schlepper oder die Familie in den Herkunftsländern zu überweisen. Bayern hatte früh ein eigenes Modell eingeführt. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach von einer Bezahlkarte, die „schneller und härter“ sei als in anderen Bundesländern.

In NRW ist die Diskussion besonders belastet, weil die grüne Flüchtlingsministerin Josefine Paul die Bezahlkarte politisch verantworten muss, zahlreiche grüne Ratsfraktionen sie in den Kommunen jedoch bereits abgelehnt haben. Die Städte werden im Herbst nach Vorlage des Kartenmodells selbst über die Einführung entscheiden.