Mülheim. Das Sozialgericht Hamburg fällte eine Entscheidung gegen die Bargeldobergrenze der Bezahlkarte. Mülheims Wohlfahrt fordert eine einfache Lösung.
In Sachen Bezahlkarte hat das Hamburger Sozialgericht ein durchaus richtungsweisendes Urteil gesprochen. Dort urteilte die Justiz per Eilentscheid, dass die pauschale Festsetzung des mit der Bezahlkarte verbundenen Bargeldbetrages auf 50 Euro ohne Berücksichtigung der persönlichen und örtlichen Umstände der Betroffenen rechtswidrig sei. Geklagt hatten Pro Asyl und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit einer Familie, die geflüchtet ist. Von Seiten der Mülheimer Wohlfahrt gibt es Anerkennung für das Urteil, aber auch weiterhin Kritik an den Plänen zur Bezahlkarte.
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Mülheimer Wohlfahrt fordert einfachere Alternative
Bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Juni 2024 war die Bargeldbeschränkung von 50 Euro pro Person vereinbart worden. Das Hamburger Urteil bedeutet nun, dass die Festlegung der Bargeldobergrenze nicht ohne Prüfung des Einzelfalles erfolgen könne. Aus Sicht der Mülheimer Wohlfahrt fatal. „Das bedeutet wiederum in der Konsequenz, dass eine Einführung einer Bezahlkarte mit Bargeldbeschränkungen für die überlasteten Kommunen einen erheblich größeren Aufwand darstellt als die Ausgabe einer Bezahlkarte ohne Bargeldbeschränkungen, da die Bargeldobergrenze jeweils im Einzelfall festgelegt werden muss“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von den Kreisverbänden der Awo, des Roten Kreuzes und des Paritätischen.
Stattdessen fordern die Verbände eine gewöhnliche Girokarte als Alternative zur Bezahlkarte: „Die normale Girokarte ist diskriminierungsfrei, verfassungskonform und sogar für die kommunalen Verwaltungen die einfachste und günstigste Lösung. Die Bezahlkarte hingegen geht nicht nur mit erheblichen Mehrkosten, sondern auch bürokratischem Mehraufwand einher.“
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