Düsseldorf. Richter sollen entscheiden, ob der Justizminister Telefondaten offen legen muss. Dieter Wiefelspütz (SPD) hält die Klage für aussichtsreich.
SPD und Grüne im Landtag haben Klage vor dem Verfassungsgericht in Münster eingereicht, um in der „Hacker-Affäre“ die Herausgabe von Telefondaten des NRW-Justizministers Peter Biesenbach (CDU) zu erzwingen. Sie glauben, dass sie das Recht haben, diese Daten einzusehen und behaupten, dass die Regierungsfraktionen CDU und FDP im U-Ausschuss zur „Hacker-Affäre“ ihre Untersuchungsrechte verletzt hätten. „Das Verfahren ist mehr als aussichtsreich“, sagte der Prozessbevollmächtigte von SPD und Grünen, Dieter Wiefelspütz.
Wiefelspütz, früher Innen-Experte der SPD-Bundestagsfraktion, hat dem Verfassungsgericht eine 30-seitige Anklageschrift überreicht. Ziel: Das Gericht möge klarstellen, dass CDU und FDP kein Recht dazu hatten, Beweisanträge auf Sicherung und Herausgabe von Telefondaten von Regierungsmitgliedern zu verweigern. Für Andreas Biallas (SPD) ist das ein Präzedenzfall für die Minderheitsrechte in Untersuchungsausschüssen.
Wiefelspütz: "Im Bundestag wäre das kein Thema"
Dieter Wiefelspütz, der nach seiner politischen Karriere als Honorarprofessor an der Heine-Uni Düsseldorf und als Anwalt arbeitet, geht davon aus, dass bis zu einer Gerichts-Entscheidung Monate vergehen dürften. Der 73-jährige Lüner wundert sich aber darüber, dass im Landtag überhaupt in Frage gestellt wird, ob ein Untersuchungsausschuss Telefondaten von Regierungsmitgliedern anfordern darf. In der Berliner Bundespolitik sei dies „fraktionsübergreifend selbstverständlich“.
Kurioserweise ist unklar, ob die erwünschten Telefondaten überhaupt verfügbar sind. Justizminister Biesenbach hat dem U-Ausschuss mitgeteilt, dass sein Telefonanbieter keine privaten Verbindungsdaten mehr von ihm für den Untersuchungszeitraum des Ausschusses gespeichert habe. Dienstliche Verbindungen hatte der Minister bereits offen gelegt, dabei aber erklärt, dass er auch sein Privathandy für Dienstgespräche nutze. SPD und Grüne sind dennoch davon überzeugt, dass es möglich ist, diese Verbindungsdaten, in denen sich Privates und Dienstliches mische, einzusehen. Das Ministerium habe die Existenz von Sicherungskopien zugegeben. Verbindungen würden dort bis zu 300 Tage lang gespeichert und zur Sicherung kopiert.
Wurden die Ermittler von der Politik unter Druck gesetzt?
Der U-Ausschuss beschäftigt sich seit Wochen mit der Frage, ob Justizminister Biesenbach am 29. März 2018 mit Anrufen einen Oberstaatsanwalt unter Druck gesetzt hat, der in der „Hacker-Affäre“ um die frühere NRW-Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking (CDU) ermittelte. Obwohl es zu diesem Zeitpunkt als sicher galt, dass es keinen Hacker-Angriff auf die Ministerin gab, soll Biesenbach versucht haben, die Ermittlungen in die Länge zu ziehen.